- Das Oberlandesgericht Bremen hat beschlossen, dass die Auslieferung eines Inhaftierten nach Bulgarien unzulässig ist, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die dort in der Untersuchungshaft oder auch Strafhaft zu erwartenden Haftbedingungen den völkerrechtlichen Mindeststandards nicht genügen. Ergänzend hierzu führt das Oberlandesgericht Celle aus, dass eine Auslieferung dann unzulässig sei, wenn die Zustände im Zielland die fundamentalen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung oder völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards auf dem Gebiet der Menschenrechte nicht erfüllt.
- Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass beim Zusammentreffen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus unterschiedlichen Erkenntnisverfahren der Heilung des Verurteilten deutlich Vorrang vor dem Strafaspekt einzuräumen ist. So ist ein Straftäter möglichst schnell einer therapeutischen Behandlung zuzuführen, auch wenn bereits widerrufene Strafreste noch zu vollstrecken sind.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Mittwoch, 5. August 2015
Interessantes aus den Oberlandesgerichten
Donnerstag, 30. Juli 2015
Anspruch auf Übersetzung in die Muttersprache
Ein
Angeklagter hat stets Anspruch auf Übersetzung der gegen ihn
gerichteten Anklageschrift. Er hat das Recht, innerhalb möglichst
kurzer Zeit in seiner Muttersprache in allen Einzelheiten über Art
und Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu
werden. Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass dies
grundsätzlich schon vor der Hauptverhandlung zu geschehen hat und
auch in dem Fall, in welchem dem Angeklagten ein Verteidiger
beigeordnet wurde. Eine mündliche Übersetzung der Anklageschrift
genüge nur in Ausnahmefällen. Dies dann, wenn der
Verfahrensgegenstand tatsächlich und rechtlich einfacher Art sei.
Dienstag, 14. Juli 2015
Neues vom Bundesgerichtshof
- Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn ein Tatgericht die Zulässigkeit der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten auf § 231 Abs. 2 StPO stützt, wenn dasselbe Gericht dem Angeklagten zuvor die weitere Teilnahme an seiner Hauptverhandlung freigestellt hat.
- Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass der Schriftverkehr zwischen einem inhaftierten Angeklagten und seinem Strafverteidiger keiner Kontrolle unterliegt, sofern ein Mandatsverhältnis besteht und das Schriftstück auch als „Verteidigerpost“ gekennzeichnet ist. Eine Kontrolle des Schriftverkehrs zwischen Verteidiger und Angeklagtem darf nur im Hinblick darauf erfolgen, ob es sich nach äußeren Merkmalen tatsächlich um Verteidigerpost handelt. Ein Öffnen der als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist selbst in Fällen des Missbrauchsverdachts unzulässig. Begründete Zweifel an der Verteidigerstellung dürfen lediglich dazu führen, dass das Schriftstück ungeöffnet zurück gesandt wird.
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Montag, 6. Juli 2015
Unterlassen der Beschuldigtenbelehrung
Wenn
Strafverfolgungsbehörden wegen eines sich „verdichtenden
Verdachts“ andere Behörden um Mitteilung zusätzlicher
Verdachtsmomente bitten, so liegt hierin ein die
Beschuldigteneigenschaft begründender Willensakt.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ab diesem Moment die
Schutzbestimmungen des Beschuldigten aus § 163a Abs. i. V. m. 136
Abs. 1 Satz 2 StPO greifen und nicht umgangen werden dürfen. Soweit
ein Tatverdächtigter vor diesem Hintergrund als Zeuge vernommen
wird, führt das Unterlassen der Beschuldigtenbelehrung zu einem
Beweisverwertungsverbot der Äußerungen aus dieser Vernehmung.
Donnerstag, 21. Mai 2015
Erpressung einer Prostituierten
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Erpressung einer
Prostituierten dergestalt, dass ihr der Verzicht auf das ursprünglich
vereinbarte Entgelt abgenötigt werden soll, nur dann in Betracht
kommt, wenn die abgesprochene sexuelle Handlung zuvor einvernehmlich
erbracht worden ist. Entgegen den Willen der Prostituierten
erzwungenen Geschlechtsverkehr kommt kein Vermögenswert im Sinne des
§ 253 Abs. 1 StGB zu. Die erfolgte Rechtsgutverletzung pflegt sich
in diesen Fällen allein in einem Angriff auf die sexuelle
Selbstbestimmung der betroffenen Frau nieder.
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Mittwoch, 13. Mai 2015
Weiteres zum Durchsuchungsbeschluss
Das
Landgericht Kaiserslautern hat festgestellt, dass ein
Durchsuchungsbeschluss nur dann seine verfassungsrechtlichen
Voraussetzungen erfüllt, wenn die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat
in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausreichend eingegrenzt
und der behauptete Tatverdacht nicht nur mit formelhaften Sätzen
begründet ist.
Montag, 4. Mai 2015
Anordnung einer Durchsuchung
Das
Landgericht Freiburg hat beschlossen, dass für die Anordnung einer
Durchsuchung das Vorliegen eines Anfangsverdachts erforderlich ist,
der die Annahme einer Straftat und damit die Einleitung des
Ermittlungsverfahrens rechtfertigt. Es ist nicht ausreichend, wenn
dieser Anfangsverdacht allein auf Erkenntnissen beruht, die aus
Telefonüberwachungsmaßnahmen resultieren, sofern sich der
Tatverdacht nicht auf eine sogenannte Katalogtat richtet.
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Dienstag, 17. März 2015
Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungen im Rahmen von länger zurückliegenden Tatverdachten
Das
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Durchsuchungen
aufgrund von bereits länger zurückliegenden Tatverdachten
grundsätzlich verhältnismäßig sind. Dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt zwar das verfassungsrechtliche
Gebot der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Durchsuchung, jedoch
ist diesem genüge getan, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung
eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel –
beispielsweise Drogen – bei den Durchsuchungsmaßnahmen auch (noch)
aufgefunden werden können. Je länger aber der spätestmögliche
Tatzeitpunkt zurückliegt, umso höher werden die Anforderungen an
die Begründung einer gleichwohl noch bestehenden Erfolgsaussicht.
Mittwoch, 4. März 2015
Oberlandesgericht Hamburg zum Thema Bewährungswideruf
Das
Oberlandesgericht Hamburg hat festgestellt, dass ein
Bewährungswiderruf eine aktuelle Prognose erfordere. Bei der
Bewertung, ob wegen begangener neuer Straftaten die weitere
Einwirkung des Strafvollzugs unverzichtbar ist, kann sich das
Widerrufsgericht an vormals getroffenen Prognosen nicht mehr
orientieren, wenn sich die Lebensverhältnisses des Verurteilten auch
wegen der Dauer der seitdem vollzogenen Freiheitsstrafe verändert
haben, um eine bereits begonnene soziale Integration nicht nachhaltig
zu gefährden.
Mittwoch, 18. Februar 2015
Verfassungsgerichtshof zur Verwertbarkeit einer "Steuer-CD"
Der
Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat sich mit der
Verwertbarkeit der durch eine Privatperson illegal erlangten
sogenannten „Steuer-CD“ befasst. Danach ist die Verwertbarkeit
der „Steuer-CD“ bei der Anordnung eines Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschlusses stets an dem Recht des Beschuldigten auf ein
faires Verfahren zu messen. Die erhöhten Anforderungen an ein
verfassungsrechtliches Verwertungsverbot entbinden die
Ermittlungsbehörde nicht von ihrer grundsätzlichen Pflicht nur in
rechtskonformer Art Beweise zu erheben. Das Recht des Beschuldigten
auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung führt bei der Beantragung des
Durchsuchungsbeschlusses dazu, dass dem Richter alle
entscheidungserheblichen Tatsachen mitgeteilt werden. Dies gilt
insbesondere für die Umstände der Beweiserhebung, wenn ein
Verwertungsverbot im Raum steht. Die Wirksamkeit des
Richtervorbehalts ist grundrechtssichernd. Sie muss gewährleistet
bleiben. Hierfür haben Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
gemeinsam Sorge zu tragen.
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Samstag, 10. Januar 2015
Oberlandesgericht München zur Menschenwürde und zum Persönlichkeitsrecht
Das
Oberlandesgericht München hat sich mit die Menschenwürde
verletzenden Anordnungen an den Angeklagten zur Feststellung seiner
Verhandlungsfähigkeit beschäftigt. Es hat festgestellt, dass die
Objektivierung der Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten nicht
durch Anordnungen herbeigeführt werden darf, die den Angeklagten in
seiner menschlichen Würde und seinem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht tiefgreifend beeinträchtigen. Im vorliegenden
Fall hatte der Vorsitzende angeordnet, Erbrochenes des Angeklagten
zwecks späterer Untersuchungen durch einen Sachverständigen
aufzubewahren.
Donnerstag, 27. März 2014
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Jugendstrafrecht
Das
Kammergericht hat entschieden, dass die Schwere der Tat grundsätzlich
die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch im Jugendstrafrecht
jedenfalls dann gebietet, wenn nach den Gesamtumständen eine
Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder
jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt. Bei
dieser Straferwartung handelt es sich jedoch nicht um eine starre
Grenze. Es sind auch sonstige Umstände zu berücksichtigen, die im
Zusammenhang mit der verhängten bzw. drohenden Strafe dazu führen
können, dass die Mitwirkung eines Verteidigers auch bei einer
niedrigeren Strafe geboten erscheint. Hierzu zählt auch ein
möglicher Bewährungswiderruf. Gerade im Jugendstrafrecht ist wegen
der in der Regel geringen Lebenserfahrung eines Jugendlichen (oder
auch heranwachsenden Angeklagten) und seiner daher größeren
Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers
erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht.
Mittwoch, 19. März 2014
Kammergericht zum Jugendstrafrecht und Jugendverfehlung
Das
Kammergericht hat entschieden, dass ein Heranwachsender einem
Jugendlichen gleich zu stellen ist, wenn er noch ungefestigt und
prägbar ist. Wenn bei ihm noch Entwicklungskräfte im größeren
Umfang wirksam sind und beim Tatrichter nach Ausschöpfung aller
Ermittlungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben, muss er die Strafe dem
Jugendstrafrecht entnehmen.
Als
Jugendverfehlung kommt dabei grundsätzlich jede Tat in Betracht, bei
der der Einfluss allgemeiner Unreife des Heranwachsenden wesentlich
mitgewirkt hat. Auch bei solchen Taten, die ihrem äußeren
Erscheinungsbild nach nicht zwingend von jugendlicher Unreife geprägt
sind, kann es sich um Jugendverfehlungen handeln. Dies gilt
insbesondere dann, wenn die Beweggründe für die Tat und die
Veranlassung den Antriebskräften der noch jugendlichen Entwicklung
des Täters entspringen.
Montag, 3. März 2014
Interessante Entscheidungen im Jugendstrafrecht
Das
Amtsgericht Lübeck hat entschieden, dass keine „Schwere der
Schuld“ vorliegt, die zur Verhängung einer Jugendstrafe führt,
wenn ein Heranwachsender eine Woche nach Erteilung der Fahrerlaubnis
aus Übermut einen Unfall verursacht, der zum Tod eines anderen
Verkehrsteilnehmers führt.
Der
BGH hat entschieden, dass die Frage, ob ein heranwachsender Täter
noch einem Jugendlichen gleichsteht, nicht von Reifeverzögerungen im
Tatzeitpunkt im Verhältnis zu einem Jugendlichen abhängig gemacht
werden dürfe. Der Maßstab für die Reifebeurteilung ist nicht das
Zurückbleiben hinter einem imaginären 17-jährigen Jugendlichen.
Maßgebend ist vielmehr, ob sich der einzelne Heranwachsende noch in
einer für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befand.
Mittwoch, 26. Februar 2014
Urteil auf ein Rechtsmittel zu Gunsten des Angeklagten - Neues vom Bungesgerichtshof
Der
Bundesgerichtshof hat folgendes entschieden: Wird ein Urteil auf ein
Rechtsmittel zu Gunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der
neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich
milderen Licht erscheinen lassen, dann muss dieser seine Entscheidung
eingehend begründen, wenn er dennoch eine gleich hohe Jugendstrafe
für erforderlich hält.
Die
Höhe der zu verhängenden Jugendstrafe bemisst sich auch dann stets
nach erzieherischen Gesichtspunkten, wenn deren Verhängung
vollständig oder auch nur teilweise auf die Schwere der Schuld
gestützt wird. Das Maß der erforderlichen erzieherischen Einwirkung
lässt sich regelmäßig jedoch nicht ohne Betrachtung des Umfangs
des dem Angeklagten zuzurechnenden Tatunrechts ermitteln.
Dienstag, 11. Februar 2014
Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten
Der
Bundesgerichtshof hat folgendes entschieden: Wird ein Urteil auf ein
Rechtsmittel zu Gunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der
neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich
milderen Licht erscheinen lassen, dann muss dieser seine Entscheidung
eingehend begründen, wenn er dennoch eine gleich hohe Jugendstrafe
für erforderlich hält.
Die
Höhe der zu verhängenden Jugendstrafe bemisst sich auch dann stets
nach erzieherischen Gesichtspunkten, wenn deren Verhängung
vollständig oder auch nur teilweise auf die Schwere der Schuld
gestützt wird. Das Maß der erforderlichen erzieherischen Einwirkung
lässt sich regelmäßig jedoch nicht ohne Betrachtung des Umfangs
des dem Angeklagten zuzurechnenden Tatunrechts ermitteln.
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Donnerstag, 6. Februar 2014
Bemessung einer Jugendstrafe - Entscheidung vom Bundesgerichtshof
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Bemessung einer
Jugendstrafe die positiven Entwicklungen seit der Tat, insbesondere
eine Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten für das
Maß der erforderlichen Erziehung von Bedeutung sind. Das Gericht
muss an dieser Stelle auch berücksichtigen, dass eine nicht
aussetzungsfähige Jugendstrafe – eine Jugendstrafe ohne Bewährung
– dieser positiven Entwicklung in Freiheit ein Ende setzt. Daher
muss die Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten
ausdrücklich in die Strafbemessung auch bei der Frage der Bewährung
einbezogen werden.
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Konsolidierung
Montag, 27. Januar 2014
OLG Braunschweig zum Thema Transplantationsgesetz
Das
OLG Braunschweig hat entschieden, dass vorsätzliche Falschangaben
eines Krankenhausmitarbeiters gegenüber der zuständigen
Vermittlungsstelle nach dem Transplantationsgesetz grundsätzlich als
versuchte Tötung zum Nachteil der dadurch übergangenen Patienten
bewertet werden kann, wenn der Täter weiß, dass seine Angaben nicht
weiter überprüft werden und sie die Zuteilungsreihenfolge soweit
beeinflussen, dass es in einem engen zeitlichen Zusammenhang
unmittelbar zur Zuteilung eines Spenderorgans kommt und die rettende
Transplantationsbehandlung anderer Patienten dadurch lebensbedrohlich
verzögert wird.
Freitag, 17. Januar 2014
Neues aus dem Kammergericht
Das
Kammergericht hat entschieden, dass die Drohung mit einer
Körperverletzung durch Haare abschneiden nicht die zur
Tatbestandserfüllung erforderliche Schwere des § 177 Abs. 1
Nr. 2 StGB erfüllt. Nicht jede Drohung mit einer Handlung, die
im Falle ihrer Verwirklichung Gewalt wäre, erfüllt diesen
Tatbestand. Vielmehr erfordert das Merkmal „Drohung mit Gefahr für
Leib und Leben“ eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten
Eingriffs auf die körperliche Unversehrtheit.
Das
Kammergericht hat ebenfalls entschieden, dass die rechtlich mildere
Beurteilung einer Tat durch das Berufungsgericht nicht zwingend zu
einer Herabsetzung der Strafe im Verhältnis zur erstinstanzlichen
Strafe führen muss. Ein sachlich-rechtlicher Fehler der
Strafzumessung liege aber dann vor, wenn ein Berufungsgericht ohne
nähere Begründung eine gleich hohe Strafe wie der Erstrichter
verhängt, obwohl es den festgestellten Sachverhalt rechtlich
abweichend von der Vorinstanz als Vergehen und nicht als Verbrechen
würdigt und die Strafe aus einem sowohl hinsichtlich der Unter- wie
auch der Obergrenze deutlich geringeren Strafrahmen zumisst.
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Strafzumessung,
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Vorinstanz
Dienstag, 7. Januar 2014
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu sexuellem Missbrauch und sexueller Nötigung von Kindern
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Tatbestand des § 176
Abs. 5 StGB – sexueller Missbrauch von Kindern – in der
Alternative des „Anbietens“ auch dann erfüllt ist, wenn der
Täter gegenüber einer oder mehreren Personen ausdrücklich oder
auch nur konkludent erklärt, er sei willens und in der Lage ein Kind
für sexuelle Handlungen nach dieser Norm zur Verfügung zu stellen.
Hierbei ist es nicht erforderlich, dass er sein Versprechen auch
erfüllen will. Es reicht vielmehr aus, wenn das Angebot als ernst
gemeint erscheint und der Täter dies auch in seinen (bedingten)
Vorsatz aufgenommen hat.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Strafbarkeit wegen
sexueller Nötigung durch Ausnutzung des Opfers in einer schutzlosen
Lage voraussetze, dass die Schutzlosigkeit eine Zwangswirkung auf das
Opfer in der Weise entfaltet, dass es aus Angst vor einer
Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder
gar Tötungshandlungen einen – grundsätzlich möglichen –
Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle
Handlungen vornimmt oder duldet.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine E-Mail, in welcher
lediglich mit Worten der an einem Kind vorgenommene sexuelle
Missbrauch geschildert wird, keine kinderpornographische Schrift i.
S. d. § 184b Abs. 2 und Abs. 4 StGB darstellt.
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