Posts mit dem Label Konsolidierung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Konsolidierung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 6. Februar 2014

Bemessung einer Jugendstrafe - Entscheidung vom Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Bemessung einer Jugendstrafe die positiven Entwicklungen seit der Tat, insbesondere eine Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten für das Maß der erforderlichen Erziehung von Bedeutung sind. Das Gericht muss an dieser Stelle auch berücksichtigen, dass eine nicht aussetzungsfähige Jugendstrafe – eine Jugendstrafe ohne Bewährung – dieser positiven Entwicklung in Freiheit ein Ende setzt. Daher muss die Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten ausdrücklich in die Strafbemessung auch bei der Frage der Bewährung einbezogen werden.