Dienstag, 31. Juli 2012

Olympia bei der Arbeit gucken kann den Job kosten

Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit die Olympischen Spiele z.B. live per Internet verfolgen, müssen mit Konsequenzen gemäß des Arbeitsrechts rechnen.

Der Verband der deutschen Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) weist darauf hin, dass eine nicht mit dem Arbeitgeber abgesprochene Verfolgung der Wettkämpfe per Internet oder auch Radio zu einer Abmahnung führen kann.

Sofern jedoch bisher der Arbeitgeber die Verfolgung von Internet-Streams oder auch das Hören von Radio erlaubt bzw. toliert hat, kann man davon ausgehen, dass dies auch für die Olympischen Wettbewerbe gilt.

Dagegen jedoch die Erlaubnis seitens des Arbeitgebers ab und zu private E-Mails abzurufen, ist keine automatische Genehmigung zur Verfolgung von Live-Übertragungen über Streams. Ab und an ein Blick auf einen Live-Ticker sollte jedoch im Rahmen des Erlaubten sein, sofern eine Erlaubnis für das Lesen privater E-Mail vorliegt.

Generell ist eine kurze, jedoch verbindliche Absprache mit dem Chef natürlich die sinnvollste Lösung um Probleme mit dem Arbeitsrecht von vornherein auszuschließen.

Mittwoch, 25. Juli 2012

Aktuelle Entscheidungen zum Thema Beschleunigungsgrundsatz und Verfahrensverzögerung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes vorliegt, wenn sich die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens ohne tragfähigen Grund über mehr als drei Monate verzögert. Ein Sitzungsintervall von nur zwei Hauptverhandlungsterminen pro Monat wird dem Beschleunigungsverbot bei einer Sitzungsdauer zwischen einer und drei Stunden nicht gerecht, wenn diese Terminierung in den Verantwortungsbereich des Gerichts fällt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine Verfahrensverzögerung die in den alleinigen Verantwortungsbereich eines Angeschuldigten fällt, nur dann die Aufrechterhaltung von U-Haft nicht begründet, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht hierauf nicht sachgerecht reagiert haben. Nur dann liegt die Verzögerungsursache wieder im Verantwortungsbereich der Justiz.

Freitag, 13. Juli 2012

Zur Ferienzeit - Neues aus dem Reiserecht: Passagiere müssen über Flug-Annullierungen direkt von der Fluggesellschaft informiert werden

Das Landgericht Frankfurt hat folgendes Urteil ausgesprochen: Sogar bei Pauschalurlauben, muss die Fluggesellschaft seine Passagiere über eine Annullierung des Fluges benachrichtigen.

Damit reicht es nicht, wenn die Airlines den Veranstalter der Pauschalreise über den Flugausfall benachrichtigt, sondern es müssen direkt die einzelnen Reisenden informiert werden. Gemäß eines aktuellen Berichtes der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht einem Magazin zum Reiserecht, kann bei Nichtbefolgen dieser Informationspflicht den geschädigten Passagieren eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600,- € zugesprochen werden.

In einem konkreten Fall wurden Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht hatten, viel zu kurzfristig, d.h. erst einen Tag vor der Abreise informiert, dass Ihr im Rahmen der Reise inkludierte Flug annuliert wurde. Das Frankfurter Landgerichts ist der Ansicht, dass Fluggäste generell mindestens zwei Wochen vor dem Abflugtermin durch die Fluggesellschaft über eine Stornierung informiert werden müssen, wobei es dazu eben nicht ausreicht, wenn ausschließlich der Reiseveranstalter informiert wird und nicht der Fluggast selber.