Dienstag, 13. Dezember 2011

Vorsicht vor Downloadportalen

Es gibt sie leider immer häufiger im Internet: Downloadportale. Dort kann man sich als registrierter Nutzer Programme (Software) herunterzuladen, die sehr häufig auf anderen Portalen oder auf den Webseiten der Hersteller und Autoren kostenlos und ohne persönliche Registrierung erhältlich sind. Wenn man sich nichtwissend zu dem kostenpflichtigen Erwerb eines solchen Programmes entschlossen hat, erfolt meist kurze Zeit später die Ernüchterung, nachdem man dazu aufgefordert wurde, den Preis für ein ganzes Jahres-Abonnement zu bezahlen.

Seien Sie also vorsichtig bei kostenpflichtigen Downloads im Internet - sogenannten "Abo-Fallen". Wenn Sie dennoch Opfer eines solchens Angebotes geworden sind, lassen sie sich auf jeden Fall durch einen Anwalt erst beraten. Sie könnten voreilig handeln und Fehler machen, die vermeidbar sind. Für eine anwaltliche Erstberatung berechnet Ihnen Rechtsanwalt Axel F. Schierholz nur 50,- €, die sich bestimmt lohnen.

Axel F. Schierholz
Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Strafrecht

Turmstraße 33
10551 Berlin
(Mitte - Moabit - Tiergarten)

fon: 030-30 20 88 41
fax: 030-30 20 88 42

www.rechtsanwalt-schierholz.de

Donnerstag, 25. August 2011

Aktuelles Urteil des Berliner Kammergerichts


Die rot-rote Regierung Berlins hat den Ausstieg aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus beschlossen, damit sollte der Haushalt von milliardenschweren Subventionslasten befreit werden. Diese Sparmaßnahmen sollten über viele Jahre lang eine große Wirkung erzielen. Jetzt hat das Berliner Kammergericht jedoch ein neues Urteil gefällt. Das Urteil gibt vielen Vermietern die Hoffnung, vielleicht einen Teil ihrer Investitionskosten zurück zu bekommen, eben so, wie sie es ursprünglich in Ihren Kostenplänen eingerechnet hatten.

Gegenstand der Urteilssprechung war der landeseigene Liegenschaftsfonds und die Frage, ob er - obwohl er sich an den Kosten nicht mehr beteiligt - den vollen Erbbauzins von den privaten Investoren verlangen darf.

Nach der Entscheidung des Gerichts muss das Land Berlin den Erbbauzins um ca. 50% reduzieren. Für die insgesamt betroffenen ca. 25.000 privaten Wohnungen, die ursprünglich keine Fördermittel mehr erhalten sollten, kann dieses Urteil für das Land Berlin Einnahmeausfälle über die kommenden 15 Jahre hinweg von bis zu 500 Millionen Euro bedeuten.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Was ist ein Bußgeldverfahren?

Das Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird als "Bußgeldverfahren" bezeichnet und im deutschen Recht durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.
 
Die Vorschriften allgemeiner Gesetze wie der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes gelten bis auf wenige Ausnahmen auch für das Bußgeldverfahren.
 
Die aus einem Bußgeldverfahren hervorgehenden Sanktionen können neben einem Bußgeld zwischen fünf und mehreren Millionen Euro auch noch weitere Sanktionen beinhalten. Aus dem Straßenverkehrsrecht ist das Fahrverbot oder der Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eine der bekanntesten zusätzlichen Sanktionen.
 
Ein Bußgeldverfahren kann man ganz grob in drei Abschnitte aufteilen:
  1. Das Vorverfahren - hier wird durch die Verwaltungsbehörde das Delikt mit dem Bußgeldbescheid geahndet.
  2. Das Zwischenverfahren - hier entscheidet die Verwaltungsbehörde selbstständig über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und übergibt den Vorgang ggf. an die Staatsanwaltschaft.
  3. Das gerichtliche Verfahren  - hier wird in erster Instanz durch das Amtsgericht bzw. bei bei Rechtsbeschwerden durch das Oberlandesgericht über die Ordnungswidrigkeit entschieden.
 
Die Verstöße gegen unterschiedlichste Gesetze werden mit dem Bußgeldverfahren von Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Amtsgerichten (Abteilungen für Bußgeldverfahren), Landgerichten (Kammern für Bußgeldverfahren), Oberlandesgerichten sowie vom Bundesgerichtshof (Senate für Bußgeldverfahren) verfolgt. Ein Bußgeldverfahren gegen Kinder ist nicht möglich.
 
In folgenden Gesetzen, Ordnungen oder Wesen sind Bußgeldverfahren möglich: Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Jugendschutzgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, Pass,- Ausweis- und Meldewesen, Ausländerrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Post,- Fernmelde- und Verkehrswesen, Datenschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Wasserrecht, Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Forstwesen, Jagdwesen und Fischereirecht.

Montag, 27. Juni 2011

Was sind Zivilrechtliche Streitigkeiten?

Neben dem einen Teil des deutschen Rechtssystem, dem Strafrecht, gibt es einen zweiten Teil, das Zivilrecht, welches sich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie z.B. Mietstreitigkeiten, Forderungsdurchsetzungen oder Forderungsabwehr beschäftigt.
 
Im Gegensatz zur strafrechtlichen Verfolgung, die mit der Bestrafung des Täters endet, werden im Zivilrecht zwar Urteile gefällt, es findet aber keine Verurteilung statt.
 
Eine andere Bezeichnung des Zivilrechts ist der Begriff "Privatrecht". Bekannte Bereiche des Zivilrechts sind das Personenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht und das Schuldrecht.
 
Somit werden in den verschiedenen zivilrechtlichen Abteilungen wie z.B. Erbstreitigkeiten, Scheidung, Unterhaltsansprüche sowie auch Aufenthaltsrecht von "Trennungs-Kindern".
 
Weitere geläufige Formen des Zivilrechts sind das Eherecht, das Jugendrecht und das Scheidungsrecht - diese Rechte gehören zum Familienrecht.
 
Das Schuldrecht befasst sich mit den Schuldverhältnisse zweier Parteien. Das Sachenrecht betrifft Vermögensrechtliche Dinge und die damit verbundenen Streitigkeiten zweier oder mehrerer Interessensgemeinschaften über bewegliche Gegenstände oder auch z.B. Grundstücken. Meist geht es dabei um die Klärung der Besitzverhältnisse.
 
Über Dinge, die Personen an sich betreffen, entscheidet das Personenrecht.
 
Natürlich gibt es auch beim Zivilrecht mehrere Sonderfälle, die in additionalen Absätzen geregelt sind. Ein Beispiel ist das Handelsrecht oder auch bestimmte Fragen zum Mietrecht oder Arbeitsrecht. Denn die Bemühung des Zivilrechts ist auch in diesem Bereichen durchaus häufig notwendig, z.B. bei Kündigungen und Verträgen Klarheit in allen Punkten über Rechte und Pflichten zu erlangen.

Freitag, 24. Juni 2011

Was ist Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht definiert die Regeln und Vorschriften bei Ortsveränderungen von Personen und Gütern. Und ist für alle Bürger zur Regelung des Straßenverkehrs im täglichen Leben von immenser Bedeutung.
 
Das Recht ist kompliziert, da es nur sehr schwer zu einer einheitlichen Gesetzgebung zusammengefasst werden kann: verschiedenste rechtlichen Vorschriften und Verordnungen müssen nämlich sehr oft im Zusammenspiel mit zivil- und strafrechtlichen Gegebenheiten betrachtet werden. Eine Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen und des privaten Rechts wird versucht.
 
Das öffentliche Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrsverwaltungsrecht, unter das u.a. die Erteilung der Fahrerlaubnis fällt und die auch die Einziehung eines Führerscheins nach einem Gerichtsentscheid ausführt. Ein weiterer Bestandteil des öffentlichen Verkehrsrechts ist das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht - dies regelt die u.a. Ahndungen von Verkehrsstraftaten wie z.B. das Fahren ohne Führerschein oder auch Ordnungswidrigkeiten z.B. beim falsch Parken.
 
Das private Verkehrsrecht befasst sich hauptsächlich mit dem Verkehrshaftungsrecht - beispielsweise dem Schadensersatz-Anspruch nach einem Unfall, der von durch Missachtung der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wird. Das sogenannte Verkehrsvertragsrecht regelt private Unstimmigkeiten, die z.B. beim An- oder Verkauf eines Fahrzeugs auftreten können.
 
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die oben bereits erwähnte Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden als typisches Ordnungsrecht vom Bundesrecht her bestimmt und regeln gebündelt die verschiedenen Rechtsformen. Ebenso werden verschiedenen Behörden mit der Abwicklung der verschiedenen Rechtsfälle betraut: zum Beispiel die Straßenverkehrsbehörde, das von "mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt" bekannte Ordnungsamt sowie natürlich die Staatsanwaltschaft.

Donnerstag, 16. Juni 2011

Was ist Jugendstrafrecht?

Jugendliche ab 14 Jahren können bei Anzeige einer von ihnen begangenen Straftat bestraft werden. Jugendliche werden ab diesem Alter als so reif eingeschätzt, dass Sie durchaus verstehen und unterscheiden können, dass Dinge wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl oder Sachbeschädigung kein Spaß sondern Straftaten sind. Jedoch gibt es für Täter von 14 bis 18 Jahren und in den meisten Fällen sogar bis 21 Jahren ein gesondertes Strafrecht, das Jugendstrafrecht. Es wurde in Deutschland im Jahre 1974 eingeführt und soll vordergründlich erzieherisch wirken und nicht als reine Bestrafung gelten.

Für Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen und straffällig werden sind auch spezielle Gerichte zuständig - die Jugendgerichte. Jungen TäterInnen werden zunächst verwarnt und erst bei wiederholten Straftaten und Verstößen zur Gefängnisstrafen verurteilt. Häufig werden Auflagen erteilt, die eine wöchentliche Meldung bei Gericht sein können oder auch die Verrichtung vom sozialer Arbeit. Bei schweren Vergehen kann aber auch sofort Jugendarrest angeordnet werden. Für die Gerichte ist immer der Aspekt wichtig, ob ein jugendlicher Straftäter Einmaltäter ist oder immer wieder auffällig geworden ist, bzw. die Gefahr besteht, dass er zu einem Wiederholungstäter wird.

Nur bei ganz schweren Verbrechen oder wiederholten kleineren Straftaten und natürlich bei Mord, werden Gefängnisstrafen verhängt. Dazu gibt es spezielle Jugendhaftanstalten, zu denen man in der Regel zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verurteilt werden kann.

Jugendgerichtsverhandlungen sind nie öffentlich, bei Verfahren mit Jugendlichen bis 18 Jahren dürfen keine Zuschauer dabei sein. Durch das Gericht verhängte Strafen werden im Erziehungsregister protokolliert.

Donnerstag, 9. Juni 2011

Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht befasst sich mit dem Schutz von Rechtsgütern, die durch menschliches Verhalten beeinflusst werden. Durch die Definition von bestimmten Strafnormen, sollen Menschen davon abgehalten werden, rechtswidrig zu Handeln - zudem sind die Rechtsnormen dazu gedacht, rechtskonformes Verhalten zu fördern. Als selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts ist das Strafrecht für Sanktionen zuständig, die durch schuldhaftes unrechtliches Handeln erforderlich werden.
 
Laut Grundgesetz gehört die Regelung folgender Normen zum Strafrecht:
  1. materielles Strafrecht (Voraussetzungen)
  2. formelles Strafrecht, Strafprozessrecht (Verfahren)
  3. Strafvollzugsrecht (Vollzug)
Im materiellen Strafrecht wird der Tatbestand als Voraussetzung einer Strafbarkeit und die rechtlichen folgen beschrieben. Die gesetzlichen Regelungen sind im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in weiteren nebenstrafrechtlichen Bestimmungen definiert, zum Beispiel im Arzneimittelgesetz.

Das Strafverfahrensrecht wird im formellen Strafrecht geführt - es umfasst die Art und Weise der Durchsetzung materiellen Strafrechts. Eine bekannte Quelle des Strafverfahrensrechtes ist die Strafprozessordnung.
 
Das Strafvollzugsrecht regelt den Strafvollzug, d.h. den tatsächlichen Vollzug einer verhängten Freiheitsstrafe in einem Gefängnis, d.h. in einer Justizvollzugsanstalt (JVA).
 
Unter das Strafrecht fallen im weitesten Sinne auch Ordnungswidrigkeiten, da die Rechtsbarkeit hierbei vergleichbare Verfahren und Methoden wie im Strafrecht anwendet. Bußgelder sind die häufigsten und bekanntesten Sanktionen, die meist deutlich unter richtigen Strafen, den Geldstrafen, liegen und durch einen Bußgeldkatalog pauschal definiert werden können.

Montag, 6. Juni 2011

Was ist Arbeitsrecht?

Unter Arbeitsrecht versteht man das Recht, welches durch Bestimmungen und Gesetze das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern regelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Arbeitsrecht fest verankert und es umfasst alle relevanten Regeln von der Einstellung eines Mitarbeiters bis hin zu seiner Entlassung. Zwar kann ein Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber definiert, frei gestaltet sein, er unterwirft sich aber unter anderem gesetzlichen Gegebenheiten, Tarifregelungen und Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, die allesamt eingehalten werden müssen.

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist sehr undurchsichtig und komplex. Besonders für Unternehmer ist es mit einem hohen finanziellen und zeitlichem Aufwand verbunden, das Arbeitsrecht korrekt anzuwenden und sich mit rechtlichen Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht auseinanderzusetzen. Arbeitnehmer sind durch das Arbeitsrecht sehr geschützt, jedoch ist es auch für sie schwer, einzelne Punkte und spitzfindigkeiten zu verstehen.

Aufgeteilt ist das Arbeitsrecht in zwei Unterkategorien: 
  1. Individuelles Arbeitsrecht - hier werden rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert.  
  2. Kollektives Arbeitsrecht - hier werden rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert, dies bedeutet Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Koalitionen) oder einzelnen Arbeitgebern bzw. Beziehungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, hierbei besonders das Thema Gesamtvereinbarungen (z.B. Tarifvertrag).