Das
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Durchsuchungen
aufgrund von bereits länger zurückliegenden Tatverdachten
grundsätzlich verhältnismäßig sind. Dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt zwar das verfassungsrechtliche
Gebot der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Durchsuchung, jedoch
ist diesem genüge getan, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung
eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel –
beispielsweise Drogen – bei den Durchsuchungsmaßnahmen auch (noch)
aufgefunden werden können. Je länger aber der spätestmögliche
Tatzeitpunkt zurückliegt, umso höher werden die Anforderungen an
die Begründung einer gleichwohl noch bestehenden Erfolgsaussicht.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Dienstag, 17. März 2015
Mittwoch, 4. März 2015
Oberlandesgericht Hamburg zum Thema Bewährungswideruf
Das
Oberlandesgericht Hamburg hat festgestellt, dass ein
Bewährungswiderruf eine aktuelle Prognose erfordere. Bei der
Bewertung, ob wegen begangener neuer Straftaten die weitere
Einwirkung des Strafvollzugs unverzichtbar ist, kann sich das
Widerrufsgericht an vormals getroffenen Prognosen nicht mehr
orientieren, wenn sich die Lebensverhältnisses des Verurteilten auch
wegen der Dauer der seitdem vollzogenen Freiheitsstrafe verändert
haben, um eine bereits begonnene soziale Integration nicht nachhaltig
zu gefährden.
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