Dienstag, 17. März 2015

Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungen im Rahmen von länger zurückliegenden Tatverdachten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Durchsuchungen aufgrund von bereits länger zurückliegenden Tatverdachten grundsätzlich verhältnismäßig sind. Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt zwar das verfassungsrechtliche Gebot der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Durchsuchung, jedoch ist diesem genüge getan, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel – beispielsweise Drogen – bei den Durchsuchungsmaßnahmen auch (noch) aufgefunden werden können. Je länger aber der spätestmögliche Tatzeitpunkt zurückliegt, umso höher werden die Anforderungen an die Begründung einer gleichwohl noch bestehenden Erfolgsaussicht.

Mittwoch, 4. März 2015

Oberlandesgericht Hamburg zum Thema Bewährungswideruf

Das Oberlandesgericht Hamburg hat festgestellt, dass ein Bewährungswiderruf eine aktuelle Prognose erfordere. Bei der Bewertung, ob wegen begangener neuer Straftaten die weitere Einwirkung des Strafvollzugs unverzichtbar ist, kann sich das Widerrufsgericht an vormals getroffenen Prognosen nicht mehr orientieren, wenn sich die Lebensverhältnisses des Verurteilten auch wegen der Dauer der seitdem vollzogenen Freiheitsstrafe verändert haben, um eine bereits begonnene soziale Integration nicht nachhaltig zu gefährden.