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Mittwoch, 5. August 2015

Interessantes aus den Oberlandesgerichten

  • Das Oberlandesgericht Bremen hat beschlossen, dass die Auslieferung eines Inhaftierten nach Bulgarien unzulässig ist, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die dort in der Untersuchungshaft oder auch Strafhaft zu erwartenden Haftbedingungen den völkerrechtlichen Mindeststandards nicht genügen. Ergänzend hierzu führt das Oberlandesgericht Celle aus, dass eine Auslieferung dann unzulässig sei, wenn die Zustände im Zielland die fundamentalen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung oder völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards auf dem Gebiet der Menschenrechte nicht erfüllt.
  • Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass beim Zusammentreffen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus unterschiedlichen Erkenntnisverfahren der Heilung des Verurteilten deutlich Vorrang vor dem Strafaspekt einzuräumen ist. So ist ein Straftäter möglichst schnell einer therapeutischen Behandlung zuzuführen, auch wenn bereits widerrufene Strafreste noch zu vollstrecken sind. 

Mittwoch, 4. März 2015

Oberlandesgericht Hamburg zum Thema Bewährungswideruf

Das Oberlandesgericht Hamburg hat festgestellt, dass ein Bewährungswiderruf eine aktuelle Prognose erfordere. Bei der Bewertung, ob wegen begangener neuer Straftaten die weitere Einwirkung des Strafvollzugs unverzichtbar ist, kann sich das Widerrufsgericht an vormals getroffenen Prognosen nicht mehr orientieren, wenn sich die Lebensverhältnisses des Verurteilten auch wegen der Dauer der seitdem vollzogenen Freiheitsstrafe verändert haben, um eine bereits begonnene soziale Integration nicht nachhaltig zu gefährden.