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Mittwoch, 5. August 2015

Interessantes aus den Oberlandesgerichten

  • Das Oberlandesgericht Bremen hat beschlossen, dass die Auslieferung eines Inhaftierten nach Bulgarien unzulässig ist, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die dort in der Untersuchungshaft oder auch Strafhaft zu erwartenden Haftbedingungen den völkerrechtlichen Mindeststandards nicht genügen. Ergänzend hierzu führt das Oberlandesgericht Celle aus, dass eine Auslieferung dann unzulässig sei, wenn die Zustände im Zielland die fundamentalen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung oder völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards auf dem Gebiet der Menschenrechte nicht erfüllt.
  • Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass beim Zusammentreffen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus unterschiedlichen Erkenntnisverfahren der Heilung des Verurteilten deutlich Vorrang vor dem Strafaspekt einzuräumen ist. So ist ein Straftäter möglichst schnell einer therapeutischen Behandlung zuzuführen, auch wenn bereits widerrufene Strafreste noch zu vollstrecken sind. 

Mittwoch, 7. November 2012

Auswahl eines Pflichtverteidigers durch Beschuldigten

Ein Oberlandesgericht hat entschieden, dass vor der Auswahl eines Pflichtverteidigers der Beschuldigte anzuhören ist, wenn sich die Notwendigkeit der Verteidigung gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 Strafprozeßordnung (StPO) ergibt. Hierbei ist der besonderen Situation des frisch in Untersuchungshaft genommenen Beschuldigten Rechnung zu tragen. Verzichtet der Beschuldigte bei Verkündung des Haftbefehls auf die Ausübung seines Wahlrechts, kann es fraglich sein, ob er sich bei der Abgabe seiner Erklärung deren Bedeutung, Bindungswirkung und Tragweite auch wirklich bewusst gewesen ist. Fehlt es an der gebotenen Mitwirkungsmöglichkeit des Beschuldigten bei der Auswahl seines Verteidigers, darf er nicht an der Bestellung des Pflichtverteidigers, der ihm zeitgleich mit der Verkündung des Haftbefehls beigeordnet wurde, festgehalten werden. Dieser ist auch dann zu entpflichten, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Störung des Vertrauensverhältnisses nicht bestehen. Dem Beschuldigten ist dann der von ihm gewählte Verteidiger beizuordnen.

Donnerstag, 13. September 2012

Neues zum Thema Prognoseentscheidung

Das Kammergericht (KG) hat entschieden, dass bei einer Prognoseentscheidung, ob sich ein Beschuldigter einem Verfahren entziehen wird, jede rein schematische Beurteilung unzulässig sei. Insbesondere die Annahme, dass bei einer bestimmten Straferwartung stets ein bedeutsamer Fluchtanreiz stehe, ist nicht hinnehmbar. Die zu erwartenden Rechtsfolgen für sich genommen, können die Fluchtgefahr nicht grundsätzlich begründen.
Für die bei der Prognoseentscheidung zu berücksichtigende Straferwartung kommt es darüber hinaus auf den konkret zu erwartenden Freiheitsentzug an. Die Anrechnung von Untersuchungshaft sowie eine voraussichtliche Bewährungsstrafe verringern den Fluchtanreiz ebenso, wie die nachvollziehbare Aussicht, die zu erwartende Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen zu können.