Mittwoch, 13. Mai 2015

Weiteres zum Durchsuchungsbeschluss

Das Landgericht Kaiserslautern hat festgestellt, dass ein Durchsuchungsbeschluss nur dann seine verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausreichend eingegrenzt und der behauptete Tatverdacht nicht nur mit formelhaften Sätzen begründet ist.

Montag, 4. Mai 2015

Anordnung einer Durchsuchung

Das Landgericht Freiburg hat beschlossen, dass für die Anordnung einer Durchsuchung das Vorliegen eines Anfangsverdachts erforderlich ist, der die Annahme einer Straftat und damit die Einleitung des Ermittlungsverfahrens rechtfertigt. Es ist nicht ausreichend, wenn dieser Anfangsverdacht allein auf Erkenntnissen beruht, die aus Telefonüberwachungsmaßnahmen resultieren, sofern sich der Tatverdacht nicht auf eine sogenannte Katalogtat richtet.