Montag, 6. Juli 2015

Unterlassen der Beschuldigtenbelehrung

Wenn Strafverfolgungsbehörden wegen eines sich „verdichtenden Verdachts“ andere Behörden um Mitteilung zusätzlicher Verdachtsmomente bitten, so liegt hierin ein die Beschuldigteneigenschaft begründender Willensakt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ab diesem Moment die Schutzbestimmungen des Beschuldigten aus § 163a Abs. i. V. m. 136 Abs. 1 Satz 2 StPO greifen und nicht umgangen werden dürfen. Soweit ein Tatverdächtigter vor diesem Hintergrund als Zeuge vernommen wird, führt das Unterlassen der Beschuldigtenbelehrung zu einem Beweisverwertungsverbot der Äußerungen aus dieser Vernehmung. 

Donnerstag, 21. Mai 2015

Erpressung einer Prostituierten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Erpressung einer Prostituierten dergestalt, dass ihr der Verzicht auf das ursprünglich vereinbarte Entgelt abgenötigt werden soll, nur dann in Betracht kommt, wenn die abgesprochene sexuelle Handlung zuvor einvernehmlich erbracht worden ist. Entgegen den Willen der Prostituierten erzwungenen Geschlechtsverkehr kommt kein Vermögenswert im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB zu. Die erfolgte Rechtsgutverletzung pflegt sich in diesen Fällen allein in einem Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frau nieder.