Posts mit dem Label Ermittlungsverfahren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Ermittlungsverfahren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 4. Mai 2015

Anordnung einer Durchsuchung

Das Landgericht Freiburg hat beschlossen, dass für die Anordnung einer Durchsuchung das Vorliegen eines Anfangsverdachts erforderlich ist, der die Annahme einer Straftat und damit die Einleitung des Ermittlungsverfahrens rechtfertigt. Es ist nicht ausreichend, wenn dieser Anfangsverdacht allein auf Erkenntnissen beruht, die aus Telefonüberwachungsmaßnahmen resultieren, sofern sich der Tatverdacht nicht auf eine sogenannte Katalogtat richtet.