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Dienstag, 13. Oktober 2015

Interessante Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.10.2015

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zum 
Schadensersatz dem Grunde nach wegen Nichtnominierung des Dreispringers Charles Friedek für die Olympischen Spiele 2008 in Peking.

Der Kläger, der seit dem Jahr 1997 professioneller Leichtathlet in der Disziplin Dreisprung war, fordert von dem beklagten Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), einem eingetragenen Verein, Schadensersatz, weil dieser ihn nicht als Leichtathlet für die Olympischen Sommerspiele in Peking (15. bis 24. August 2008) nominiert hat.

[...] 

Der unter anderem für das Vereinsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil auf die Revision des Klägers aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts zurückgewiesen. Der Beklagte ist als Monopolverband zur Nominierung von Athleten, welche die vom Beklagten selbst gestellten Nominierungsvoraussetzungen erfüllen, verpflichtet. Diese Pflicht hat der Beklagte schuldhaft verletzt, wie das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sind die Nominierungsrichtlinien des Beklagten bei dem gebotenen objektiven Verständnis dahin auszulegen, dass der Kläger die Olympianorm im Dreisprung mit dem zweimaligen Erreichen der B-Norm in einem Wettkampf erfüllt hatte. Im weiteren Verfahren wird das Landgericht nunmehr über die Höhe des dem Kläger dem Grunde nach zustehenden Schadensersatzanspruchs zu entscheiden haben. 

LG Frankfurt - Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2-13 O 302/10 (CaS 2012, 67) 

OLG Frankfurt - Urteil vom 20. Dezember 2013 - 8 U 25/12 (SpuRt 2014, 74 = CaS 2014, 48) 

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Quelle:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Donnerstag, 20. August 2015

Mündliche Äußerungen unter Verwendung von Notizen oder eines Manuskripts

Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass es einem Angeklagten grundsätzlich gestattet ist, seine mündlichen Äußerungen unter Verwendung von Notizen oder eines Manuskripts abzugeben. Im vorliegenden Fall war dem Angeklagten die Verlesung eines von ihm angefertigten mehrseitigen Manuskripts vom Vorsitzenden einer Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main untersagt worden, „weil dies nicht als Teil der Vernehmung anzusehen sei“. Der BGH hat nun entschieden, dass dies rechtsfehlerhaft war.

Montag, 4. Mai 2015

Anordnung einer Durchsuchung

Das Landgericht Freiburg hat beschlossen, dass für die Anordnung einer Durchsuchung das Vorliegen eines Anfangsverdachts erforderlich ist, der die Annahme einer Straftat und damit die Einleitung des Ermittlungsverfahrens rechtfertigt. Es ist nicht ausreichend, wenn dieser Anfangsverdacht allein auf Erkenntnissen beruht, die aus Telefonüberwachungsmaßnahmen resultieren, sofern sich der Tatverdacht nicht auf eine sogenannte Katalogtat richtet.

Dienstag, 19. Februar 2013

Pflichtverteidigerbestellung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass einem Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung auch dann positiv zu entsprechen sei, wenn der Antrag rechtzeitig vor der Haftentlassung des Beschuldigten gestellt worden ist, das Gericht jedoch – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – über das Gesuch erst nach der Haftentlassung des Angeklagten entschieden hat. Einer Beschwerde des Angeklagten gegen die Ablehnung der Beiordnung ist zu entsprechen.

Mittwoch, 13. Februar 2013

Interessantes zum Auskunftsverweigerungsrecht

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, wenn er sich der Gefahr aussetzt, wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Im vorliegenden Fall hätten seine wahrheitsgemäßen Angaben zu eigenen Betäubungsmitteldelikten dazu führen können, dass die von ihm benannten „Dealer“ ihrerseits gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben über die mit ihm abgeschlossenen Drogengeschäfte machen würden, die bislang (noch) nicht Gegenstand von Strafverfahren gegen den Zeugen gewesen sind.

Sonntag, 30. September 2012

Interessantes zum Thema "Schöffen"

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Schöffin von der Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen der Besorgnis der Befangenheit auszuschließen ist, wenn sie als Psychologin zu einem früheren Zeitpunkt Angehörige eines Opfers betreut hat und die Tat Gegenstand der früheren Verurteilung war. Das Landgericht München hat entschieden, dass allein die Tatsache, dass der Angeklagte und einer der Schöffen im selben Großbetrieb tätig sind, noch nicht die Besorgnis der Befangenheit begründe. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Mitarbeiter des Großunternehmens als Zeugen in Betracht kommen und vernommen werden müssen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schöffe den Aussagen dieser Zeugen nicht völlig unvoreingenommen gegenüber steht.