Posts mit dem Label Urteil werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Urteil werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 10. April 2013

"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Teil 1

Das Kammergericht hat entschieden, dass für die "Schwere der Schuld", welche bei Jungendlichen zur Verhängung von Jugendstrafe führt, immer nur die innere Tatseite entscheidend ist. Deren Bewertung stützt sich ausschließlich auf die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotive des Jugendlichen. Der äußere Unrechtsgehalt der Tat, wie er sich in den gesetzlichen Strafandrohungen niederschlägt, darf daneben allerdings nicht unberücksichtigt bleiben. Die „Schwere der Schuld“ ist daher generell bei Kapitalverbrechen zu bejahen und sonst in der Regel nur bei anderen besonders schweren Taten.
Jugendstrafe darf allerdings nur dann verhängt werden, wenn und insoweit diese aus erzieherischen Gründen auch im Zeitpunkt der Urteilsfindung noch erforderlich ist. Dem Urteil muss sich entnehmen lassen, welche konkreten erzieherischen Einwirkungen auf den Jugendlichen von der Jugendstrafe ausgehen sollen.

Dienstag, 29. Januar 2013

Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofes

Der Bundesgerichtshof hat entschieden,
  1. ... dass ein Gericht gegen seine Aufklärungspflicht verstößt, wenn es keine Zwangsmittel gegen einen Zeugen verhängt, der grundlos seine Aussage verweigert. Wenn dessen Aussage für die Überzeugungsbildung des Gerichtes von erheblicher Bedeutung wäre, muss es zu Zwangsmitteln nach § 70 StPO greifen. 
  2.  ... dass ein sich aufdrängendes Falschbelastungsmotiv und die mangelhafte Qualität einer Aussage in die Erörterung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Belastungszeugen einzubeziehen sei. In diesem Falle sei zu erörtern, ob die unerklärlichen Erinnerungslücken des Zeugen die insgesamt belastende Aussage nicht vollständig entwerten. Aussageentwicklung und Aussagekonstanz müssen im Urteil wiedergegeben und erörtert werden. Sonst ist dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Entscheidung des Instanzgerichts nicht möglich. 
  3. ... dass in den Fällen, in welchen Aussage gegen Aussage stets der entscheidende Teil der Zeugenaussage in die Urteilsgründe aufgenommen werden muss, der einer anderen Aussage entgegen steht. Sonst ist es dem Revisionsgericht nicht möglich, die Beweiswürdigung insgesamt zu überprüfen.

Dienstag, 21. August 2012

Die Erinnerung eines Zeugen

In Oldenburg hat das Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass ein Gericht seine Überzeugung nur auf diejenigen Angaben eines Zeugen stützen kann, die er selbst bekundet. Sofern das Gericht im Wege des Vorhalts - des Vorlesens von Akteninhalten - die Erinnerung des Zeugen stützen möchte, ist nur das verwertbar, was auf Vorhalt früherer Aussagen tatsächlich in die Erinnerung eines Zeugen zurückkehrt.
Der Zeuge muss dann bekunden, dass dies seine Erinnerung ist. Daher ist es rechtsfehlerhaft, wenn Angaben verwertet werden, zu denen der Zeuge nach den Urteilsgründen lediglich erklärt habe, sich an diese Umstände nicht mehr zu erinnern.

Donnerstag, 16. August 2012

Neue Urteile zum Thema Pflichtverteidiger

Bei Verfahrenseinstellung kommt trotzdem eine Pflichtverteidigung in Betracht, dies entschied nun das OLG Hamm. Wenn es zur Wahrung seiner Rechte notwendig erscheint, kann im Verfahrensstadium nach Einstellung eines Verfahrens gemäß § 153a StPo die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht gezogen werden. Beispielsweise zur Vorbereitung einer neuen Hauptverhandlung bei drohendem Scheitern der vorläufigen Einstellung oder auch bei Auflagen- und Leistungserfüllung.

Ein weiteres interessante Urteil entschied das OLG in Thüringen: Die Auswechslung eines Pflichtverteidigers kann in Betracht kommen, sofern ein Verstoß gegen § 142 Abs. 1 Satz 1 Stpo vorliegt. Der beigeordnete Rechtsanwalt kann auf Antrag des Angeklagten entpflichtet werden, wenn einem Angeklagten der Verstoß gegen diese Norm keine Gelegenheit gegeben wurde, einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen. Sofern ernst zu nehmende Anhaltspunkte für eine Störung im Vertrauensverhältnis zum bisherigen Pflichtverteidiger nicht erkennbar sind, ist der von im gewählte Wahlverteidiger trotzdem beizuordnen.

Donnerstag, 25. August 2011

Aktuelles Urteil des Berliner Kammergerichts


Die rot-rote Regierung Berlins hat den Ausstieg aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus beschlossen, damit sollte der Haushalt von milliardenschweren Subventionslasten befreit werden. Diese Sparmaßnahmen sollten über viele Jahre lang eine große Wirkung erzielen. Jetzt hat das Berliner Kammergericht jedoch ein neues Urteil gefällt. Das Urteil gibt vielen Vermietern die Hoffnung, vielleicht einen Teil ihrer Investitionskosten zurück zu bekommen, eben so, wie sie es ursprünglich in Ihren Kostenplänen eingerechnet hatten.

Gegenstand der Urteilssprechung war der landeseigene Liegenschaftsfonds und die Frage, ob er - obwohl er sich an den Kosten nicht mehr beteiligt - den vollen Erbbauzins von den privaten Investoren verlangen darf.

Nach der Entscheidung des Gerichts muss das Land Berlin den Erbbauzins um ca. 50% reduzieren. Für die insgesamt betroffenen ca. 25.000 privaten Wohnungen, die ursprünglich keine Fördermittel mehr erhalten sollten, kann dieses Urteil für das Land Berlin Einnahmeausfälle über die kommenden 15 Jahre hinweg von bis zu 500 Millionen Euro bedeuten.