Laut Grundgesetz gehört die Regelung folgender Normen zum Strafrecht:
- materielles Strafrecht (Voraussetzungen)
- formelles Strafrecht, Strafprozessrecht (Verfahren)
- Strafvollzugsrecht (Vollzug)
Das Strafverfahrensrecht wird im formellen Strafrecht geführt - es umfasst die Art und Weise der Durchsetzung materiellen Strafrechts. Eine bekannte Quelle des Strafverfahrensrechtes ist die Strafprozessordnung.
Das Strafvollzugsrecht regelt den Strafvollzug, d.h. den tatsächlichen Vollzug einer verhängten Freiheitsstrafe in einem Gefängnis, d.h. in einer Justizvollzugsanstalt (JVA).
Unter das Strafrecht fallen im weitesten Sinne auch Ordnungswidrigkeiten, da die Rechtsbarkeit hierbei vergleichbare Verfahren und Methoden wie im Strafrecht anwendet. Bußgelder sind die häufigsten und bekanntesten Sanktionen, die meist deutlich unter richtigen Strafen, den Geldstrafen, liegen und durch einen Bußgeldkatalog pauschal definiert werden können.