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Mittwoch, 18. Februar 2015

Verfassungsgerichtshof zur Verwertbarkeit einer "Steuer-CD"

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat sich mit der Verwertbarkeit der durch eine Privatperson illegal erlangten sogenannten „Steuer-CD“ befasst. Danach ist die Verwertbarkeit der „Steuer-CD“ bei der Anordnung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses stets an dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren zu messen. Die erhöhten Anforderungen an ein verfassungsrechtliches Verwertungsverbot entbinden die Ermittlungsbehörde nicht von ihrer grundsätzlichen Pflicht nur in rechtskonformer Art Beweise zu erheben. Das Recht des Beschuldigten auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung führt bei der Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses dazu, dass dem Richter alle entscheidungserheblichen Tatsachen mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere für die Umstände der Beweiserhebung, wenn ein Verwertungsverbot im Raum steht. Die Wirksamkeit des Richtervorbehalts ist grundrechtssichernd. Sie muss gewährleistet bleiben. Hierfür haben Gerichte und Strafverfolgungsbehörden gemeinsam Sorge zu tragen.