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Montag, 3. März 2014

Interessante Entscheidungen im Jugendstrafrecht

Das Amtsgericht Lübeck hat entschieden, dass keine „Schwere der Schuld“ vorliegt, die zur Verhängung einer Jugendstrafe führt, wenn ein Heranwachsender eine Woche nach Erteilung der Fahrerlaubnis aus Übermut einen Unfall verursacht, der zum Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers führt.

Der BGH hat entschieden, dass die Frage, ob ein heranwachsender Täter noch einem Jugendlichen gleichsteht, nicht von Reifeverzögerungen im Tatzeitpunkt im Verhältnis zu einem Jugendlichen abhängig gemacht werden dürfe. Der Maßstab für die Reifebeurteilung ist nicht das Zurückbleiben hinter einem imaginären 17-jährigen Jugendlichen. Maßgebend ist vielmehr, ob sich der einzelne Heranwachsende noch in einer für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befand.

Freitag, 21. September 2012

Beschlagnahme eines Facebook-Nutzer-Kontos

Das Amtsgericht Reutlingen hat entschieden, dass gegen den Beschluss zur Beschlagnahme eines Facebook-Nutzer-Kontos wegen des Tatverdachts der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl keine Bedenken bestehen, wenn angenommen werden kann, dass der Tatverdächtige über seinen Facebook-Account mit Zeugen und Tatbeteiligten kommuniziert hat. Voraussetzung sei allerdings, dass alle Nachrichten ausgeschlossen werden, die nicht an ihn gerichtet sind oder offenkundig keinen Bezug zum vorliegenden Strafverfahren haben.

Mittwoch, 23. Mai 2012

Nicht bei jeder Kündigung greift die Reiserücktrittsversicherung

Das Amtsgericht München hat ein neues Urteil zum Thema der Übernahme der Stornokosten bei einer unerwarteten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Reiserücktrittsversicherung gefällt. Viele Reiseversicherungsanbieter haben Pakete, die auch den Verlust des Arbeitsplatzes einbeziehen. Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und auch der Grund der Kündigung ist aber laut des neuen Urteils entscheidend dafür verantwortlich, ob die Versicherung die Stornierungskosten übernehmen muss oder nicht. Ein Geschäftsführer hatte in einem konkreten Fall geklagt, er hatte jedoch im Vorgriff auf seine Abberufung selber gekündigt. Anschließend stornierte er eine bereits gebucht Kreuzfahrt und wollte seiner Reiseversicherung Stornierungsgebühren in Höhe von 2.300 € in Rechnung stellen. Er hatte jedoch keinen Erfolg, da die Versicherungsbedingungen eindeutig so ausgerichtet sind, dass nur eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers Grundlage für eine Erstattung der Stornierungsgebühren sein kann. Ein weiterer Grund für die Ablehnung der Klage war die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag als Geschäftsführer im konkreten Fall jederzeit kündbar war - in solchen Fällen kann man nicht von einer unerwarteten Kündigung sprechen und die Reiserücktrittsversicherung muss keine Kosten übernehmen.

Mittwoch, 11. April 2012

Heizkörper zu klein? Mietminderung möglich!

Sofern eine Wohnung im Winter nicht auf 20 Grad Celsius aufgeheizt werden kann, ist eine Mietminderung möglich. Die Höhe der Minderung hängt dabei vom dem Monat ab, in dem der zu kalte Zustand auftritt. Das Amtsgericht Münster bestätigte, dass im Januar eine höhere Minderung gerechtfertigt sein kann als im März. Unzureichende Heizkörper stellen einen erheblichen Mangel an der Mietsache dar und die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung wird dadurch gemindert. Eine Rolle bei der Minderung spielen auch die Witterungsverhältnisse. Generell kann man sagen, dass bei einer fehlenden Heizkraft von ca. 10% (d.h. Wohnungstemperatur 18 Grad) in den Monaten Dezember und März eine Mietkürzung von 5% angemessen sein kann, im Januar und Februar, den in der Regel deutlich kälteren Monaten, kann dagegen eine Minderung der Miete um 10% angemessen sein.