Freitag, 21. September 2012

Beschlagnahme eines Facebook-Nutzer-Kontos

Das Amtsgericht Reutlingen hat entschieden, dass gegen den Beschluss zur Beschlagnahme eines Facebook-Nutzer-Kontos wegen des Tatverdachts der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl keine Bedenken bestehen, wenn angenommen werden kann, dass der Tatverdächtige über seinen Facebook-Account mit Zeugen und Tatbeteiligten kommuniziert hat. Voraussetzung sei allerdings, dass alle Nachrichten ausgeschlossen werden, die nicht an ihn gerichtet sind oder offenkundig keinen Bezug zum vorliegenden Strafverfahren haben.