Montag, 3. März 2014

Interessante Entscheidungen im Jugendstrafrecht

Das Amtsgericht Lübeck hat entschieden, dass keine „Schwere der Schuld“ vorliegt, die zur Verhängung einer Jugendstrafe führt, wenn ein Heranwachsender eine Woche nach Erteilung der Fahrerlaubnis aus Übermut einen Unfall verursacht, der zum Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers führt.

Der BGH hat entschieden, dass die Frage, ob ein heranwachsender Täter noch einem Jugendlichen gleichsteht, nicht von Reifeverzögerungen im Tatzeitpunkt im Verhältnis zu einem Jugendlichen abhängig gemacht werden dürfe. Der Maßstab für die Reifebeurteilung ist nicht das Zurückbleiben hinter einem imaginären 17-jährigen Jugendlichen. Maßgebend ist vielmehr, ob sich der einzelne Heranwachsende noch in einer für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befand.