Sonntag, 30. September 2012

Interessantes zum Thema "Schöffen"

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Schöffin von der Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen der Besorgnis der Befangenheit auszuschließen ist, wenn sie als Psychologin zu einem früheren Zeitpunkt Angehörige eines Opfers betreut hat und die Tat Gegenstand der früheren Verurteilung war. Das Landgericht München hat entschieden, dass allein die Tatsache, dass der Angeklagte und einer der Schöffen im selben Großbetrieb tätig sind, noch nicht die Besorgnis der Befangenheit begründe. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Mitarbeiter des Großunternehmens als Zeugen in Betracht kommen und vernommen werden müssen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schöffe den Aussagen dieser Zeugen nicht völlig unvoreingenommen gegenüber steht.

Freitag, 21. September 2012

Beschlagnahme eines Facebook-Nutzer-Kontos

Das Amtsgericht Reutlingen hat entschieden, dass gegen den Beschluss zur Beschlagnahme eines Facebook-Nutzer-Kontos wegen des Tatverdachts der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl keine Bedenken bestehen, wenn angenommen werden kann, dass der Tatverdächtige über seinen Facebook-Account mit Zeugen und Tatbeteiligten kommuniziert hat. Voraussetzung sei allerdings, dass alle Nachrichten ausgeschlossen werden, die nicht an ihn gerichtet sind oder offenkundig keinen Bezug zum vorliegenden Strafverfahren haben.

Donnerstag, 13. September 2012

Neues zum Thema Prognoseentscheidung

Das Kammergericht (KG) hat entschieden, dass bei einer Prognoseentscheidung, ob sich ein Beschuldigter einem Verfahren entziehen wird, jede rein schematische Beurteilung unzulässig sei. Insbesondere die Annahme, dass bei einer bestimmten Straferwartung stets ein bedeutsamer Fluchtanreiz stehe, ist nicht hinnehmbar. Die zu erwartenden Rechtsfolgen für sich genommen, können die Fluchtgefahr nicht grundsätzlich begründen.
Für die bei der Prognoseentscheidung zu berücksichtigende Straferwartung kommt es darüber hinaus auf den konkret zu erwartenden Freiheitsentzug an. Die Anrechnung von Untersuchungshaft sowie eine voraussichtliche Bewährungsstrafe verringern den Fluchtanreiz ebenso, wie die nachvollziehbare Aussicht, die zu erwartende Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen zu können.

Dienstag, 21. August 2012

Die Erinnerung eines Zeugen

In Oldenburg hat das Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass ein Gericht seine Überzeugung nur auf diejenigen Angaben eines Zeugen stützen kann, die er selbst bekundet. Sofern das Gericht im Wege des Vorhalts - des Vorlesens von Akteninhalten - die Erinnerung des Zeugen stützen möchte, ist nur das verwertbar, was auf Vorhalt früherer Aussagen tatsächlich in die Erinnerung eines Zeugen zurückkehrt.
Der Zeuge muss dann bekunden, dass dies seine Erinnerung ist. Daher ist es rechtsfehlerhaft, wenn Angaben verwertet werden, zu denen der Zeuge nach den Urteilsgründen lediglich erklärt habe, sich an diese Umstände nicht mehr zu erinnern.

Donnerstag, 16. August 2012

Neue Urteile zum Thema Pflichtverteidiger

Bei Verfahrenseinstellung kommt trotzdem eine Pflichtverteidigung in Betracht, dies entschied nun das OLG Hamm. Wenn es zur Wahrung seiner Rechte notwendig erscheint, kann im Verfahrensstadium nach Einstellung eines Verfahrens gemäß § 153a StPo die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht gezogen werden. Beispielsweise zur Vorbereitung einer neuen Hauptverhandlung bei drohendem Scheitern der vorläufigen Einstellung oder auch bei Auflagen- und Leistungserfüllung.

Ein weiteres interessante Urteil entschied das OLG in Thüringen: Die Auswechslung eines Pflichtverteidigers kann in Betracht kommen, sofern ein Verstoß gegen § 142 Abs. 1 Satz 1 Stpo vorliegt. Der beigeordnete Rechtsanwalt kann auf Antrag des Angeklagten entpflichtet werden, wenn einem Angeklagten der Verstoß gegen diese Norm keine Gelegenheit gegeben wurde, einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen. Sofern ernst zu nehmende Anhaltspunkte für eine Störung im Vertrauensverhältnis zum bisherigen Pflichtverteidiger nicht erkennbar sind, ist der von im gewählte Wahlverteidiger trotzdem beizuordnen.

Donnerstag, 2. August 2012

Neues vom BGH zum Thema Wahllichtbildvorlage

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass einem Zeugen bei einer Wahllichtbildvorlage wenigstens die Lichtbilder von acht Personen vorgelegt werden müssen. Hierbei sollen ihm diese nicht gleichzeitig sondern nacheinander gezeigt werden. Erklärt ein Zeuge, eine bestimmte Person wiedererkannt zu haben, bevor er alle zur Verfügung stehenden Lichtbilder gesehen hat und wird die Lichtbildvorlage dann abgebrochen, so macht es die Wahllichtbildvorlage zwar nicht wertlos, kann jedoch ihren Beweiswert mindern.

Ebenso hat der BGH entschieden, dass einem Zeugen, dem vor Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mitgeteilt wurde, bei den Bildern befinde sich eines des mutmaßlichen Täters, so mindert dies nicht den Beweiswert seiner Wiedererkennungsleistung insgesamt.

Dienstag, 31. Juli 2012

Olympia bei der Arbeit gucken kann den Job kosten

Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit die Olympischen Spiele z.B. live per Internet verfolgen, müssen mit Konsequenzen gemäß des Arbeitsrechts rechnen.

Der Verband der deutschen Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) weist darauf hin, dass eine nicht mit dem Arbeitgeber abgesprochene Verfolgung der Wettkämpfe per Internet oder auch Radio zu einer Abmahnung führen kann.

Sofern jedoch bisher der Arbeitgeber die Verfolgung von Internet-Streams oder auch das Hören von Radio erlaubt bzw. toliert hat, kann man davon ausgehen, dass dies auch für die Olympischen Wettbewerbe gilt.

Dagegen jedoch die Erlaubnis seitens des Arbeitgebers ab und zu private E-Mails abzurufen, ist keine automatische Genehmigung zur Verfolgung von Live-Übertragungen über Streams. Ab und an ein Blick auf einen Live-Ticker sollte jedoch im Rahmen des Erlaubten sein, sofern eine Erlaubnis für das Lesen privater E-Mail vorliegt.

Generell ist eine kurze, jedoch verbindliche Absprache mit dem Chef natürlich die sinnvollste Lösung um Probleme mit dem Arbeitsrecht von vornherein auszuschließen.

Mittwoch, 25. Juli 2012

Aktuelle Entscheidungen zum Thema Beschleunigungsgrundsatz und Verfahrensverzögerung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes vorliegt, wenn sich die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens ohne tragfähigen Grund über mehr als drei Monate verzögert. Ein Sitzungsintervall von nur zwei Hauptverhandlungsterminen pro Monat wird dem Beschleunigungsverbot bei einer Sitzungsdauer zwischen einer und drei Stunden nicht gerecht, wenn diese Terminierung in den Verantwortungsbereich des Gerichts fällt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine Verfahrensverzögerung die in den alleinigen Verantwortungsbereich eines Angeschuldigten fällt, nur dann die Aufrechterhaltung von U-Haft nicht begründet, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht hierauf nicht sachgerecht reagiert haben. Nur dann liegt die Verzögerungsursache wieder im Verantwortungsbereich der Justiz.