Dienstag, 14. Juli 2015

Neues vom Bundesgerichtshof

  1. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn ein Tatgericht die Zulässigkeit der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten auf § 231 Abs. 2 StPO stützt, wenn dasselbe Gericht dem Angeklagten zuvor die weitere Teilnahme an seiner Hauptverhandlung freigestellt hat.
  2. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass der Schriftverkehr zwischen einem inhaftierten Angeklagten und seinem Strafverteidiger keiner Kontrolle unterliegt, sofern ein Mandatsverhältnis besteht und das Schriftstück auch als „Verteidigerpost“ gekennzeichnet ist. Eine Kontrolle des Schriftverkehrs zwischen Verteidiger und Angeklagtem darf nur im Hinblick darauf erfolgen, ob es sich nach äußeren Merkmalen tatsächlich um Verteidigerpost handelt. Ein Öffnen der als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist selbst in Fällen des Missbrauchsverdachts unzulässig. Begründete Zweifel an der Verteidigerstellung dürfen lediglich dazu führen, dass das Schriftstück ungeöffnet zurück gesandt wird. 

Montag, 6. Juli 2015

Unterlassen der Beschuldigtenbelehrung

Wenn Strafverfolgungsbehörden wegen eines sich „verdichtenden Verdachts“ andere Behörden um Mitteilung zusätzlicher Verdachtsmomente bitten, so liegt hierin ein die Beschuldigteneigenschaft begründender Willensakt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ab diesem Moment die Schutzbestimmungen des Beschuldigten aus § 163a Abs. i. V. m. 136 Abs. 1 Satz 2 StPO greifen und nicht umgangen werden dürfen. Soweit ein Tatverdächtigter vor diesem Hintergrund als Zeuge vernommen wird, führt das Unterlassen der Beschuldigtenbelehrung zu einem Beweisverwertungsverbot der Äußerungen aus dieser Vernehmung. 

Donnerstag, 21. Mai 2015

Erpressung einer Prostituierten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Erpressung einer Prostituierten dergestalt, dass ihr der Verzicht auf das ursprünglich vereinbarte Entgelt abgenötigt werden soll, nur dann in Betracht kommt, wenn die abgesprochene sexuelle Handlung zuvor einvernehmlich erbracht worden ist. Entgegen den Willen der Prostituierten erzwungenen Geschlechtsverkehr kommt kein Vermögenswert im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB zu. Die erfolgte Rechtsgutverletzung pflegt sich in diesen Fällen allein in einem Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frau nieder.

Mittwoch, 13. Mai 2015

Weiteres zum Durchsuchungsbeschluss

Das Landgericht Kaiserslautern hat festgestellt, dass ein Durchsuchungsbeschluss nur dann seine verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausreichend eingegrenzt und der behauptete Tatverdacht nicht nur mit formelhaften Sätzen begründet ist.

Montag, 4. Mai 2015

Anordnung einer Durchsuchung

Das Landgericht Freiburg hat beschlossen, dass für die Anordnung einer Durchsuchung das Vorliegen eines Anfangsverdachts erforderlich ist, der die Annahme einer Straftat und damit die Einleitung des Ermittlungsverfahrens rechtfertigt. Es ist nicht ausreichend, wenn dieser Anfangsverdacht allein auf Erkenntnissen beruht, die aus Telefonüberwachungsmaßnahmen resultieren, sofern sich der Tatverdacht nicht auf eine sogenannte Katalogtat richtet.

Dienstag, 17. März 2015

Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungen im Rahmen von länger zurückliegenden Tatverdachten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Durchsuchungen aufgrund von bereits länger zurückliegenden Tatverdachten grundsätzlich verhältnismäßig sind. Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt zwar das verfassungsrechtliche Gebot der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Durchsuchung, jedoch ist diesem genüge getan, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel – beispielsweise Drogen – bei den Durchsuchungsmaßnahmen auch (noch) aufgefunden werden können. Je länger aber der spätestmögliche Tatzeitpunkt zurückliegt, umso höher werden die Anforderungen an die Begründung einer gleichwohl noch bestehenden Erfolgsaussicht.

Mittwoch, 4. März 2015

Oberlandesgericht Hamburg zum Thema Bewährungswideruf

Das Oberlandesgericht Hamburg hat festgestellt, dass ein Bewährungswiderruf eine aktuelle Prognose erfordere. Bei der Bewertung, ob wegen begangener neuer Straftaten die weitere Einwirkung des Strafvollzugs unverzichtbar ist, kann sich das Widerrufsgericht an vormals getroffenen Prognosen nicht mehr orientieren, wenn sich die Lebensverhältnisses des Verurteilten auch wegen der Dauer der seitdem vollzogenen Freiheitsstrafe verändert haben, um eine bereits begonnene soziale Integration nicht nachhaltig zu gefährden.

Mittwoch, 18. Februar 2015

Verfassungsgerichtshof zur Verwertbarkeit einer "Steuer-CD"

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat sich mit der Verwertbarkeit der durch eine Privatperson illegal erlangten sogenannten „Steuer-CD“ befasst. Danach ist die Verwertbarkeit der „Steuer-CD“ bei der Anordnung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses stets an dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren zu messen. Die erhöhten Anforderungen an ein verfassungsrechtliches Verwertungsverbot entbinden die Ermittlungsbehörde nicht von ihrer grundsätzlichen Pflicht nur in rechtskonformer Art Beweise zu erheben. Das Recht des Beschuldigten auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung führt bei der Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses dazu, dass dem Richter alle entscheidungserheblichen Tatsachen mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere für die Umstände der Beweiserhebung, wenn ein Verwertungsverbot im Raum steht. Die Wirksamkeit des Richtervorbehalts ist grundrechtssichernd. Sie muss gewährleistet bleiben. Hierfür haben Gerichte und Strafverfolgungsbehörden gemeinsam Sorge zu tragen.

Samstag, 10. Januar 2015

Oberlandesgericht München zur Menschenwürde und zum Persönlichkeitsrecht

Das Oberlandesgericht München hat sich mit die Menschenwürde verletzenden Anordnungen an den Angeklagten zur Feststellung seiner Verhandlungsfähigkeit beschäftigt. Es hat festgestellt, dass die Objektivierung der Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten nicht durch Anordnungen herbeigeführt werden darf, die den Angeklagten in seiner menschlichen Würde und seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht tiefgreifend beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall hatte der Vorsitzende angeordnet, Erbrochenes des Angeklagten zwecks späterer Untersuchungen durch einen Sachverständigen aufzubewahren.