Freitag, 13. Juli 2012

Zur Ferienzeit - Neues aus dem Reiserecht: Passagiere müssen über Flug-Annullierungen direkt von der Fluggesellschaft informiert werden

Das Landgericht Frankfurt hat folgendes Urteil ausgesprochen: Sogar bei Pauschalurlauben, muss die Fluggesellschaft seine Passagiere über eine Annullierung des Fluges benachrichtigen.

Damit reicht es nicht, wenn die Airlines den Veranstalter der Pauschalreise über den Flugausfall benachrichtigt, sondern es müssen direkt die einzelnen Reisenden informiert werden. Gemäß eines aktuellen Berichtes der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht einem Magazin zum Reiserecht, kann bei Nichtbefolgen dieser Informationspflicht den geschädigten Passagieren eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600,- € zugesprochen werden.

In einem konkreten Fall wurden Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht hatten, viel zu kurzfristig, d.h. erst einen Tag vor der Abreise informiert, dass Ihr im Rahmen der Reise inkludierte Flug annuliert wurde. Das Frankfurter Landgerichts ist der Ansicht, dass Fluggäste generell mindestens zwei Wochen vor dem Abflugtermin durch die Fluggesellschaft über eine Stornierung informiert werden müssen, wobei es dazu eben nicht ausreicht, wenn ausschließlich der Reiseveranstalter informiert wird und nicht der Fluggast selber.

Mittwoch, 23. Mai 2012

Nicht bei jeder Kündigung greift die Reiserücktrittsversicherung

Das Amtsgericht München hat ein neues Urteil zum Thema der Übernahme der Stornokosten bei einer unerwarteten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Reiserücktrittsversicherung gefällt. Viele Reiseversicherungsanbieter haben Pakete, die auch den Verlust des Arbeitsplatzes einbeziehen. Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und auch der Grund der Kündigung ist aber laut des neuen Urteils entscheidend dafür verantwortlich, ob die Versicherung die Stornierungskosten übernehmen muss oder nicht. Ein Geschäftsführer hatte in einem konkreten Fall geklagt, er hatte jedoch im Vorgriff auf seine Abberufung selber gekündigt. Anschließend stornierte er eine bereits gebucht Kreuzfahrt und wollte seiner Reiseversicherung Stornierungsgebühren in Höhe von 2.300 € in Rechnung stellen. Er hatte jedoch keinen Erfolg, da die Versicherungsbedingungen eindeutig so ausgerichtet sind, dass nur eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers Grundlage für eine Erstattung der Stornierungsgebühren sein kann. Ein weiterer Grund für die Ablehnung der Klage war die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag als Geschäftsführer im konkreten Fall jederzeit kündbar war - in solchen Fällen kann man nicht von einer unerwarteten Kündigung sprechen und die Reiserücktrittsversicherung muss keine Kosten übernehmen.

Montag, 21. Mai 2012

Abfindungsangebot durch den Chef? Kein Anspruch!

Wenn ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Auflösung der Arbeitsverhältnisse ein freiwilliges Abfindungsangebot unterbreitet, besteht dadurch kein Recht auf den tatsächlichen Abschluss eines Aufhebungsvertrages - auch nicht, wenn das Angebot fälschlicherweise als "Auslobung" bezeichnet wurde. Dies entschied jetzt das Arbeitsgericht in Aachen.

In einem konkreten Fall wollte ein seit langem arbeitsunfähiger Arbeitnehmer die durch seinen Arbeitgeber an alle Mitarbeiter veröffentliche "Auslobung" annehmen - dies lehnte der Arbeitgeber jedoch ab.

Das Arbeitsgericht begründete seine Entscheidung dadurch, dass das Angebot zur Vertragsauflösung für beide Seiten freiwillig und somit nicht bindend gewesen sei. Eine rechtsbindende Ableitung aus einer versehentlich falsch formulierten Überschrift ist laut Auffassung der Richter nicht vertretbar.

Mittwoch, 2. Mai 2012

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Sofern ein Beschuldigte keinen eigenen Verteidiger ausgewählt hat oder auswählen konnte, muss ihm im Falle einer sogenannten "notwendigen Verteidigung" von Amts wegen ein Pflichtverteidiger bestellt werden. In diesem Fall kommt die Staatskasse für die Kosten des Pflichtverteidigers auf, bzw. streckt diese vor. Der Pflichtverteidiger erhält jedoch reduzierte Gebühren gegenüber den normalen Gebühren als frei gewählter Verteidiger (Wahlverteidiger). Mit dem Mandanten (dem Beschuldigten) kann der Pflichtverteidiger eine Vereinbarung über zusätzliche Vergütung treffen. Sollte der Beschuldigte verurteilt werden, muss er in der Regel die Verfahrenskosten tragen und die Staatskasse wird die von ihr vorgestreckten Gebühren für den Pflichtverteidiger von dem Verurteilten zurück fordern. Der Pflichtverteidigers kann jedoch vor dem Gericht feststellen, dass sein Mandat nicht zahlungsfähig ist. Dann wiederum wandelt sich der Pflichtverteidiger automatisch in einen Wahlverteidiger um, d.h. einen vom Beschuldigten selber frei gewählten Strafverteidiger, der wiederum mit etwas höheren Gebühren entlohnt wird. Die Differenz wäre der Mandant dann seinem Anwalt schuldig; da er jedoch zahlungsunfähig ist, kommt es in der Regel nicht zur Begleichung, sondern es bleibt dann bei der Zahlung des Pflichtverteidigers durch die Staatskasse.

Mittwoch, 11. April 2012

Heizkörper zu klein? Mietminderung möglich!

Sofern eine Wohnung im Winter nicht auf 20 Grad Celsius aufgeheizt werden kann, ist eine Mietminderung möglich. Die Höhe der Minderung hängt dabei vom dem Monat ab, in dem der zu kalte Zustand auftritt. Das Amtsgericht Münster bestätigte, dass im Januar eine höhere Minderung gerechtfertigt sein kann als im März. Unzureichende Heizkörper stellen einen erheblichen Mangel an der Mietsache dar und die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung wird dadurch gemindert. Eine Rolle bei der Minderung spielen auch die Witterungsverhältnisse. Generell kann man sagen, dass bei einer fehlenden Heizkraft von ca. 10% (d.h. Wohnungstemperatur 18 Grad) in den Monaten Dezember und März eine Mietkürzung von 5% angemessen sein kann, im Januar und Februar, den in der Regel deutlich kälteren Monaten, kann dagegen eine Minderung der Miete um 10% angemessen sein.

Mittwoch, 21. März 2012

Neues aus dem Verkehrsrecht: Griff ins Lenkrad nur bei Notwendigkeit

Eine PKW-Fahrerin fuhr nach einem bereits abgeschlossenen Überholvorgang weiter auf der linken Spur. Als dann ein Fahrzeug entgegen kam, wurde sie durch die befreundete Beifahrerin vergeblich dazu aufgefordert, wieder nach rechts zu fahren. Letztendlich griff die Beifahrerin ins Lenkrad und es kam zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolgen. Die Fahrzeugführerin stellte daraufhin alle anfallenden Kosten ihrer Freundin in Rechnung. Das Landgericht Detmold entschied zu Gunsten der Fahrerin, da die überwiegende Schuld am Unfall die Beifahrerin trage. Dass die Frau am Steuer als ungeübte und unsichere Autofahrerin galt und riskant und mit unangemessener überhöhter Geschwindigkeit fuhr, konnte die Beifahrerin nicht nachweisen und somit konnte nicht bewiesen werden, dass ihr Eingriff am Lenkrad notwendig war. Der Fahrerin wurde dennoch eine nicht unerhebliche Mitschuld in Höhe von 30 Prozent eingeräumt.

Dienstag, 13. März 2012

Eingetragene Lebenspartner haben vorläufig Wahl bei Lohnsteuerklassen

In Münster hat das Finanzgericht die Wahl der Lohnsteuerklassen III und V durch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zugelassen. In einem konkreten Fall haben die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Finanzamt einen Wechsel von ihrer bisherigen Lohnsteuerklasse I in die für sie günstigere Steuerklassenkombination III/V beantragt. Da diese Kombination gemäß § 38 b EStG nur für Verheiratete vorgesehen sei, hat das Finanzamt den Antrag abgelehnt. Die Antragsteller legten mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit der vom Finanzamt angeführten Norm Einspruch ein: Die Differenzierung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinblick auf steuerrechtliche Vorschriften rechtfertige nicht den "besonderen Schutz von Ehe und Familie". Dem gab das Finanzgericht Münster statt, da zumindest die Möglichkeit bestehe, dass § 38 b EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG aufgrund der Ungleichbehandlung von verheirateten und "verpartnerten" Steuerpflichtigen verstoße. Eine Gleichbehandlung erfordere vielmehr der gleiche Versorgungscharakter beider Lebensformen.

Freitag, 9. März 2012

Zugriff auf Facebook-Profil für Ermittlungen erlaubt?

Der Zugriff auf das Nutzerkonto und die dazugehörigen persönlichen Daten der Nutzer ist für ermittelnde Behörden seitens der deutschen Justuz erwünscht, jedoch in den meisten Fällen nicht ganz einfach. Facebook Deutschland verweist in solchen Fällen an die Europa-Zentrale in Irland und begründet dies mit den fehlenden Beschäftigen in Deutschland, die Zugriff auf die Daten der User hätten, zumal die Daten im Ausland gespeichert seien. Dennoch ist es in vielen Ermittlungsverfahren unverzichtbar, auf diese digitalen Daten zugreifen zu können. Nicht nur bei Facebook handelt es sich jedoch um ein ausländisches Unternehmen sondern auch bei den meisten anderen sozialen Netzwerken ist dies der Fall. Es bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft einfacher gelingen wird, relevante Daten zur Strafverfolgung von diesen Unternehmen für juristische Zwecke zu bekommen - aus Sicht der Behörden ist eine baldige europäische Regelung unverzichtbar.