Mittwoch, 21. März 2012

Neues aus dem Verkehrsrecht: Griff ins Lenkrad nur bei Notwendigkeit

Eine PKW-Fahrerin fuhr nach einem bereits abgeschlossenen Überholvorgang weiter auf der linken Spur. Als dann ein Fahrzeug entgegen kam, wurde sie durch die befreundete Beifahrerin vergeblich dazu aufgefordert, wieder nach rechts zu fahren. Letztendlich griff die Beifahrerin ins Lenkrad und es kam zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolgen. Die Fahrzeugführerin stellte daraufhin alle anfallenden Kosten ihrer Freundin in Rechnung. Das Landgericht Detmold entschied zu Gunsten der Fahrerin, da die überwiegende Schuld am Unfall die Beifahrerin trage. Dass die Frau am Steuer als ungeübte und unsichere Autofahrerin galt und riskant und mit unangemessener überhöhter Geschwindigkeit fuhr, konnte die Beifahrerin nicht nachweisen und somit konnte nicht bewiesen werden, dass ihr Eingriff am Lenkrad notwendig war. Der Fahrerin wurde dennoch eine nicht unerhebliche Mitschuld in Höhe von 30 Prozent eingeräumt.