Donnerstag, 23. Mai 2013

Kurz und Knapp - Neues aus der Rechtswelt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit umso weniger auf die festgestellte Blutalkoholkonzentration des Angeklagten ankommt, je mehr andere tragfähige psychodiagnostische Beweisanzeichen zur Verfügung stehen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten und somit objektiven verfahrensfehlerhaften Vereidigung gemäß § 59 StPO die Annahme eines minderschweren Falles geboten sei.

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Diensthandlung eines Polizeibeamten dann rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB sei, wenn er dem Betroffenen falsch belehrt hat.