Donnerstag, 26. September 2013

Ortsabwesenheit

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach urlaubsbedingter Ortsabwesenheit nicht  allein deswegen abgelehnt werden darf, weil der Betroffene keine besonderen Vorkehrungen für den Fall der Zustellung von Gerichtspost getroffen hat. Hierbei soll allein entscheend seit, dass  dessen Ortsabwesenheit nur vorübergehender Natur - längstens etwa 6 Wochen - war. Dies gilt entgegen der bisherigen Rechtssprechungen auch dann, wenn er weiss, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.