Dienstag, 7. Mai 2013

Jugendstrafe wegen "schädlicher Neigungen"

Das Amtsgericht Rudolstadt hat entschieden, dass allein die Begehung mehrerer fortgesetzter kleinerer Ladendiebstähle nicht zur Verhängung einer Jugendstrafe wegen „schädlicher Neigungen“ führen kann. Taten dieser Art mögen „gemeinlästig“ sein, können jedoch unter Berücksichtigung des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zur Jugendstrafe führen.

Donnerstag, 2. Mai 2013

"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Teil 3

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Begründung der "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht nicht pauschal mit den durch die Tatbegehung hervorgetretenen Defiziten begründet werden kann. Diese Defizite treten nämlich regelmäßig bei der Begehung von Straftaten hervor.