Donnerstag, 6. Februar 2014

Bemessung einer Jugendstrafe - Entscheidung vom Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Bemessung einer Jugendstrafe die positiven Entwicklungen seit der Tat, insbesondere eine Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten für das Maß der erforderlichen Erziehung von Bedeutung sind. Das Gericht muss an dieser Stelle auch berücksichtigen, dass eine nicht aussetzungsfähige Jugendstrafe – eine Jugendstrafe ohne Bewährung – dieser positiven Entwicklung in Freiheit ein Ende setzt. Daher muss die Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten ausdrücklich in die Strafbemessung auch bei der Frage der Bewährung einbezogen werden.

Montag, 27. Januar 2014

OLG Braunschweig zum Thema Transplantationsgesetz

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass vorsätzliche Falschangaben eines Krankenhausmitarbeiters gegenüber der zuständigen Vermittlungsstelle nach dem Transplantationsgesetz grundsätzlich als versuchte Tötung zum Nachteil der dadurch übergangenen Patienten bewertet werden kann, wenn der Täter weiß, dass seine Angaben nicht weiter überprüft werden und sie die Zuteilungsreihenfolge soweit beeinflussen, dass es in einem engen zeitlichen Zusammenhang unmittelbar zur Zuteilung eines Spenderorgans kommt und die rettende Transplantationsbehandlung anderer Patienten dadurch lebensbedrohlich verzögert wird.