Donnerstag, 20. August 2015

Mündliche Äußerungen unter Verwendung von Notizen oder eines Manuskripts

Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass es einem Angeklagten grundsätzlich gestattet ist, seine mündlichen Äußerungen unter Verwendung von Notizen oder eines Manuskripts abzugeben. Im vorliegenden Fall war dem Angeklagten die Verlesung eines von ihm angefertigten mehrseitigen Manuskripts vom Vorsitzenden einer Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main untersagt worden, „weil dies nicht als Teil der Vernehmung anzusehen sei“. Der BGH hat nun entschieden, dass dies rechtsfehlerhaft war.

Freitag, 14. August 2015

Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

Bei der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus führt nicht automatisch jede therapeutische Schwierigkeit und nicht jedes weisungswidrige Verhalten des Untergebrachten im Rahmen seiner Therapie zu der Erwartung, er werde in der Freiheit erneut rückfällig werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat beschlossen, dass die Fortdauer einer aus Anlass eines sexuellen Kindesmissbrauchs angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erneuter Missbrauchstaten erfordert. Nur geringfügige Regelverstöße im Rahmen des Behandlungsverhältnisses vermögen die Fortdauer der Unterbringung nicht zu rechtfertigen, soweit sie nicht geeignet sind, die Erwartung zu begründen, der Untergebrachte werde erneut Kinder missbrauchen.