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Freitag, 14. August 2015

Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

Bei der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus führt nicht automatisch jede therapeutische Schwierigkeit und nicht jedes weisungswidrige Verhalten des Untergebrachten im Rahmen seiner Therapie zu der Erwartung, er werde in der Freiheit erneut rückfällig werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat beschlossen, dass die Fortdauer einer aus Anlass eines sexuellen Kindesmissbrauchs angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erneuter Missbrauchstaten erfordert. Nur geringfügige Regelverstöße im Rahmen des Behandlungsverhältnisses vermögen die Fortdauer der Unterbringung nicht zu rechtfertigen, soweit sie nicht geeignet sind, die Erwartung zu begründen, der Untergebrachte werde erneut Kinder missbrauchen.