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Mittwoch, 17. Oktober 2012

Benzindiebstahl - Diebstahl oder Betrug?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei einem "Benzindiebstahl" keine Unterschlagung und auch kein Diebstahl vorliegt, wenn der Täter von Anfang an bestrebt war, Benzin an einer Tankstelle an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten. In dem Fall liegt ein Betrug vor. Wurde er weder vom Tankwart noch von dessen Mitarbeitern bemerkt, ist regelmäßig von einem versuchten Betrug, nicht aber von einem vollendeten, auszugehen.