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Donnerstag, 5. Dezember 2013

Aktuelles vom Bundesgerichtshof (Selbstbelastungsfreiheit, Revisionsgrund, Strafobergrenze)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Selbstbelastungsfreiheit einen hohen Rang genießt. Er gebietet es, dass Spontanäußerungen, insbesondere zum Randgeschehen einer Straftat, nicht zum Anlass für sachaufklärende Nachfragen genommen werden dürfen, wenn der Beschuldigte nach Belehrung zunächst Rücksprache mit seinem Verteidiger begehrt und gegenüber den Polizeibeamten erklärt, von seinem Schweigerecht Gebrauch machen zu wollen. Widrigenfalls liegt ein Beweisverwertungsverbot vor.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es keinen absoluten Revisionsgrund darstellt, wenn ein Vorsitzender vor Beginn der Hauptverhandlung nicht mitgeteilt hat, ob Erörterungen über die Möglichkeit einer Verständigung stattgefunden haben. Das angesprochene Urteil beruht in diesem Fall nicht auf der Nichtmitteilung, wenn es sich zweifelsfrei aus den Akten ergibt, dass keinerlei derartige Gespräche stattgefunden haben.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch die Nichtangabe einer Strafobergrenze „für den Fall des Bestreitens“ bei einem Urteil, welchem eine Verständigung vorausgegangen ist, keinen Rechtsfehler darstellt.