Donnerstag, 17. Oktober 2013

"Gebot der bestmöglichen Sachaufklärungen"

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die ausreichende richterliche Sachaufklärung und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage die Unverzichtbare voraussetzung eines Rechtstaatlichen Verfahrens bei Entscheidungen über den Entzug der persönlichen Freiheit - vorliegend den Wideruf einer Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ist. Die richterliche Aufklärungspflicht folgt auch in diesem Fall dem sogenannten "Gebot der bestmöglichen Sachaufklärungen". Für den Fall dass das Gericht eine Auswahl unter mehreren Beweismitteiln hat, muss es auf qualitativ Gute, saachnahe Beweise zurückgreifen.