Freitag, 24. Juni 2011

Was ist Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht definiert die Regeln und Vorschriften bei Ortsveränderungen von Personen und Gütern. Und ist für alle Bürger zur Regelung des Straßenverkehrs im täglichen Leben von immenser Bedeutung.
 
Das Recht ist kompliziert, da es nur sehr schwer zu einer einheitlichen Gesetzgebung zusammengefasst werden kann: verschiedenste rechtlichen Vorschriften und Verordnungen müssen nämlich sehr oft im Zusammenspiel mit zivil- und strafrechtlichen Gegebenheiten betrachtet werden. Eine Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen und des privaten Rechts wird versucht.
 
Das öffentliche Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrsverwaltungsrecht, unter das u.a. die Erteilung der Fahrerlaubnis fällt und die auch die Einziehung eines Führerscheins nach einem Gerichtsentscheid ausführt. Ein weiterer Bestandteil des öffentlichen Verkehrsrechts ist das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht - dies regelt die u.a. Ahndungen von Verkehrsstraftaten wie z.B. das Fahren ohne Führerschein oder auch Ordnungswidrigkeiten z.B. beim falsch Parken.
 
Das private Verkehrsrecht befasst sich hauptsächlich mit dem Verkehrshaftungsrecht - beispielsweise dem Schadensersatz-Anspruch nach einem Unfall, der von durch Missachtung der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wird. Das sogenannte Verkehrsvertragsrecht regelt private Unstimmigkeiten, die z.B. beim An- oder Verkauf eines Fahrzeugs auftreten können.
 
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die oben bereits erwähnte Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden als typisches Ordnungsrecht vom Bundesrecht her bestimmt und regeln gebündelt die verschiedenen Rechtsformen. Ebenso werden verschiedenen Behörden mit der Abwicklung der verschiedenen Rechtsfälle betraut: zum Beispiel die Straßenverkehrsbehörde, das von "mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt" bekannte Ordnungsamt sowie natürlich die Staatsanwaltschaft.

Donnerstag, 16. Juni 2011

Was ist Jugendstrafrecht?

Jugendliche ab 14 Jahren können bei Anzeige einer von ihnen begangenen Straftat bestraft werden. Jugendliche werden ab diesem Alter als so reif eingeschätzt, dass Sie durchaus verstehen und unterscheiden können, dass Dinge wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl oder Sachbeschädigung kein Spaß sondern Straftaten sind. Jedoch gibt es für Täter von 14 bis 18 Jahren und in den meisten Fällen sogar bis 21 Jahren ein gesondertes Strafrecht, das Jugendstrafrecht. Es wurde in Deutschland im Jahre 1974 eingeführt und soll vordergründlich erzieherisch wirken und nicht als reine Bestrafung gelten.

Für Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen und straffällig werden sind auch spezielle Gerichte zuständig - die Jugendgerichte. Jungen TäterInnen werden zunächst verwarnt und erst bei wiederholten Straftaten und Verstößen zur Gefängnisstrafen verurteilt. Häufig werden Auflagen erteilt, die eine wöchentliche Meldung bei Gericht sein können oder auch die Verrichtung vom sozialer Arbeit. Bei schweren Vergehen kann aber auch sofort Jugendarrest angeordnet werden. Für die Gerichte ist immer der Aspekt wichtig, ob ein jugendlicher Straftäter Einmaltäter ist oder immer wieder auffällig geworden ist, bzw. die Gefahr besteht, dass er zu einem Wiederholungstäter wird.

Nur bei ganz schweren Verbrechen oder wiederholten kleineren Straftaten und natürlich bei Mord, werden Gefängnisstrafen verhängt. Dazu gibt es spezielle Jugendhaftanstalten, zu denen man in der Regel zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verurteilt werden kann.

Jugendgerichtsverhandlungen sind nie öffentlich, bei Verfahren mit Jugendlichen bis 18 Jahren dürfen keine Zuschauer dabei sein. Durch das Gericht verhängte Strafen werden im Erziehungsregister protokolliert.