Donnerstag, 9. Juni 2011

Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht befasst sich mit dem Schutz von Rechtsgütern, die durch menschliches Verhalten beeinflusst werden. Durch die Definition von bestimmten Strafnormen, sollen Menschen davon abgehalten werden, rechtswidrig zu Handeln - zudem sind die Rechtsnormen dazu gedacht, rechtskonformes Verhalten zu fördern. Als selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts ist das Strafrecht für Sanktionen zuständig, die durch schuldhaftes unrechtliches Handeln erforderlich werden.
 
Laut Grundgesetz gehört die Regelung folgender Normen zum Strafrecht:
  1. materielles Strafrecht (Voraussetzungen)
  2. formelles Strafrecht, Strafprozessrecht (Verfahren)
  3. Strafvollzugsrecht (Vollzug)
Im materiellen Strafrecht wird der Tatbestand als Voraussetzung einer Strafbarkeit und die rechtlichen folgen beschrieben. Die gesetzlichen Regelungen sind im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in weiteren nebenstrafrechtlichen Bestimmungen definiert, zum Beispiel im Arzneimittelgesetz.

Das Strafverfahrensrecht wird im formellen Strafrecht geführt - es umfasst die Art und Weise der Durchsetzung materiellen Strafrechts. Eine bekannte Quelle des Strafverfahrensrechtes ist die Strafprozessordnung.
 
Das Strafvollzugsrecht regelt den Strafvollzug, d.h. den tatsächlichen Vollzug einer verhängten Freiheitsstrafe in einem Gefängnis, d.h. in einer Justizvollzugsanstalt (JVA).
 
Unter das Strafrecht fallen im weitesten Sinne auch Ordnungswidrigkeiten, da die Rechtsbarkeit hierbei vergleichbare Verfahren und Methoden wie im Strafrecht anwendet. Bußgelder sind die häufigsten und bekanntesten Sanktionen, die meist deutlich unter richtigen Strafen, den Geldstrafen, liegen und durch einen Bußgeldkatalog pauschal definiert werden können.

Montag, 6. Juni 2011

Was ist Arbeitsrecht?

Unter Arbeitsrecht versteht man das Recht, welches durch Bestimmungen und Gesetze das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern regelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Arbeitsrecht fest verankert und es umfasst alle relevanten Regeln von der Einstellung eines Mitarbeiters bis hin zu seiner Entlassung. Zwar kann ein Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber definiert, frei gestaltet sein, er unterwirft sich aber unter anderem gesetzlichen Gegebenheiten, Tarifregelungen und Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, die allesamt eingehalten werden müssen.

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist sehr undurchsichtig und komplex. Besonders für Unternehmer ist es mit einem hohen finanziellen und zeitlichem Aufwand verbunden, das Arbeitsrecht korrekt anzuwenden und sich mit rechtlichen Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht auseinanderzusetzen. Arbeitnehmer sind durch das Arbeitsrecht sehr geschützt, jedoch ist es auch für sie schwer, einzelne Punkte und spitzfindigkeiten zu verstehen.

Aufgeteilt ist das Arbeitsrecht in zwei Unterkategorien: 
  1. Individuelles Arbeitsrecht - hier werden rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert.  
  2. Kollektives Arbeitsrecht - hier werden rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert, dies bedeutet Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Koalitionen) oder einzelnen Arbeitgebern bzw. Beziehungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, hierbei besonders das Thema Gesamtvereinbarungen (z.B. Tarifvertrag).