Donnerstag, 16. Juni 2011

Was ist Jugendstrafrecht?

Jugendliche ab 14 Jahren können bei Anzeige einer von ihnen begangenen Straftat bestraft werden. Jugendliche werden ab diesem Alter als so reif eingeschätzt, dass Sie durchaus verstehen und unterscheiden können, dass Dinge wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl oder Sachbeschädigung kein Spaß sondern Straftaten sind. Jedoch gibt es für Täter von 14 bis 18 Jahren und in den meisten Fällen sogar bis 21 Jahren ein gesondertes Strafrecht, das Jugendstrafrecht. Es wurde in Deutschland im Jahre 1974 eingeführt und soll vordergründlich erzieherisch wirken und nicht als reine Bestrafung gelten.

Für Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen und straffällig werden sind auch spezielle Gerichte zuständig - die Jugendgerichte. Jungen TäterInnen werden zunächst verwarnt und erst bei wiederholten Straftaten und Verstößen zur Gefängnisstrafen verurteilt. Häufig werden Auflagen erteilt, die eine wöchentliche Meldung bei Gericht sein können oder auch die Verrichtung vom sozialer Arbeit. Bei schweren Vergehen kann aber auch sofort Jugendarrest angeordnet werden. Für die Gerichte ist immer der Aspekt wichtig, ob ein jugendlicher Straftäter Einmaltäter ist oder immer wieder auffällig geworden ist, bzw. die Gefahr besteht, dass er zu einem Wiederholungstäter wird.

Nur bei ganz schweren Verbrechen oder wiederholten kleineren Straftaten und natürlich bei Mord, werden Gefängnisstrafen verhängt. Dazu gibt es spezielle Jugendhaftanstalten, zu denen man in der Regel zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verurteilt werden kann.

Jugendgerichtsverhandlungen sind nie öffentlich, bei Verfahren mit Jugendlichen bis 18 Jahren dürfen keine Zuschauer dabei sein. Durch das Gericht verhängte Strafen werden im Erziehungsregister protokolliert.

Donnerstag, 9. Juni 2011

Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht befasst sich mit dem Schutz von Rechtsgütern, die durch menschliches Verhalten beeinflusst werden. Durch die Definition von bestimmten Strafnormen, sollen Menschen davon abgehalten werden, rechtswidrig zu Handeln - zudem sind die Rechtsnormen dazu gedacht, rechtskonformes Verhalten zu fördern. Als selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts ist das Strafrecht für Sanktionen zuständig, die durch schuldhaftes unrechtliches Handeln erforderlich werden.
 
Laut Grundgesetz gehört die Regelung folgender Normen zum Strafrecht:
  1. materielles Strafrecht (Voraussetzungen)
  2. formelles Strafrecht, Strafprozessrecht (Verfahren)
  3. Strafvollzugsrecht (Vollzug)
Im materiellen Strafrecht wird der Tatbestand als Voraussetzung einer Strafbarkeit und die rechtlichen folgen beschrieben. Die gesetzlichen Regelungen sind im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in weiteren nebenstrafrechtlichen Bestimmungen definiert, zum Beispiel im Arzneimittelgesetz.

Das Strafverfahrensrecht wird im formellen Strafrecht geführt - es umfasst die Art und Weise der Durchsetzung materiellen Strafrechts. Eine bekannte Quelle des Strafverfahrensrechtes ist die Strafprozessordnung.
 
Das Strafvollzugsrecht regelt den Strafvollzug, d.h. den tatsächlichen Vollzug einer verhängten Freiheitsstrafe in einem Gefängnis, d.h. in einer Justizvollzugsanstalt (JVA).
 
Unter das Strafrecht fallen im weitesten Sinne auch Ordnungswidrigkeiten, da die Rechtsbarkeit hierbei vergleichbare Verfahren und Methoden wie im Strafrecht anwendet. Bußgelder sind die häufigsten und bekanntesten Sanktionen, die meist deutlich unter richtigen Strafen, den Geldstrafen, liegen und durch einen Bußgeldkatalog pauschal definiert werden können.