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Freitag, 23. November 2012

Reiserecht in Europa: Neue Urteile

Der Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat drei interessante Urteile gefällt:
  • Thema Fluggepäck: Sofern ein sich in einem Koffer befindlicher Gegenstand verloren geht, der Koffer jedoch nicht von ihm selber, sondern von einem auf dem selben Flug befindlichen Mitreisenden aufgegeben wurde, kann der Kofferbesitzer trotzdem von der Fluggesellschaft Schadensersatz verlangen. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass Gegenstand wirklich im Koffer war. 
  • Ausgefallener Flug: Bei einer möglichen Verjährung gelten die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen EU-Mitgliedsländer (Verjährung ist in den Passagierrechten der EU nicht geregelt). Daher ist die zweijährige Frist für Schadensersatzklagen, die in den Abkommen von Warschau und Montreal vereinbart wurden, nicht bindend. 
  • Informationspflicht der Bahngesellschaften: Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle auch der wichtigsten Anschlusszüge informiert werden, egal ob ein anders Unternehmen die Anschlusszüge betreibt. In Echtzeit zur Verfügung gestellt werden müssen diese Informationen durch den Betreiber der Eisenbahninfrastruktur.