Montag, 27. Januar 2014

OLG Braunschweig zum Thema Transplantationsgesetz

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass vorsätzliche Falschangaben eines Krankenhausmitarbeiters gegenüber der zuständigen Vermittlungsstelle nach dem Transplantationsgesetz grundsätzlich als versuchte Tötung zum Nachteil der dadurch übergangenen Patienten bewertet werden kann, wenn der Täter weiß, dass seine Angaben nicht weiter überprüft werden und sie die Zuteilungsreihenfolge soweit beeinflussen, dass es in einem engen zeitlichen Zusammenhang unmittelbar zur Zuteilung eines Spenderorgans kommt und die rettende Transplantationsbehandlung anderer Patienten dadurch lebensbedrohlich verzögert wird.

Freitag, 17. Januar 2014

Neues aus dem Kammergericht

Das Kammergericht hat entschieden, dass die Drohung mit einer Körperverletzung durch Haare abschneiden nicht die zur Tatbestandserfüllung erforderliche Schwere des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt. Nicht jede Drohung mit einer Handlung, die im Falle ihrer Verwirklichung Gewalt wäre, erfüllt diesen Tatbestand. Vielmehr erfordert das Merkmal „Drohung mit Gefahr für Leib und Leben“ eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Eingriffs auf die körperliche Unversehrtheit.

Das Kammergericht hat ebenfalls entschieden, dass die rechtlich mildere Beurteilung einer Tat durch das Berufungsgericht nicht zwingend zu einer Herabsetzung der Strafe im Verhältnis zur erstinstanzlichen Strafe führen muss. Ein sachlich-rechtlicher Fehler der Strafzumessung liege aber dann vor, wenn ein Berufungsgericht ohne nähere Begründung eine gleich hohe Strafe wie der Erstrichter verhängt, obwohl es den festgestellten Sachverhalt rechtlich abweichend von der Vorinstanz als Vergehen und nicht als Verbrechen würdigt und die Strafe aus einem sowohl hinsichtlich der Unter- wie auch der Obergrenze deutlich geringeren Strafrahmen zumisst.