Freitag, 23. November 2012

Reiserecht in Europa: Neue Urteile

Der Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat drei interessante Urteile gefällt:
  • Thema Fluggepäck: Sofern ein sich in einem Koffer befindlicher Gegenstand verloren geht, der Koffer jedoch nicht von ihm selber, sondern von einem auf dem selben Flug befindlichen Mitreisenden aufgegeben wurde, kann der Kofferbesitzer trotzdem von der Fluggesellschaft Schadensersatz verlangen. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass Gegenstand wirklich im Koffer war. 
  • Ausgefallener Flug: Bei einer möglichen Verjährung gelten die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen EU-Mitgliedsländer (Verjährung ist in den Passagierrechten der EU nicht geregelt). Daher ist die zweijährige Frist für Schadensersatzklagen, die in den Abkommen von Warschau und Montreal vereinbart wurden, nicht bindend. 
  • Informationspflicht der Bahngesellschaften: Bahnreisende müssen über Verspätungen oder Ausfälle auch der wichtigsten Anschlusszüge informiert werden, egal ob ein anders Unternehmen die Anschlusszüge betreibt. In Echtzeit zur Verfügung gestellt werden müssen diese Informationen durch den Betreiber der Eisenbahninfrastruktur.

Dienstag, 20. November 2012

Urteil im "Kieler Ehrenmordfall": Keine Tötung aus niedrigen Beweggründen

Zitat aus der offiziellen Pressemitteilung Nr. 194/2012 des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2012:
"Das Landgericht Kiel hat fünf Angeklagte wegen Totschlags zu mehrjährigen Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Gegenstand war die gemeinschaftliche, möglicherweise spontan geplante Tötung eines Mannes, der eine Liebesbeziehung zu einer nach islamischem Recht mit einem der Angeklagten verheirateten Frau eingegangen war. Die Staatsanwaltschaft hat ihre mit dem Ziel einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen (sogenannter Ehrenmord) eingelegte Revision zurückgenommen. Die Rechtsmittel eines Nebenklägers und von vier Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig."