Mittwoch, 17. Oktober 2012

Benzindiebstahl - Diebstahl oder Betrug?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei einem "Benzindiebstahl" keine Unterschlagung und auch kein Diebstahl vorliegt, wenn der Täter von Anfang an bestrebt war, Benzin an einer Tankstelle an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten. In dem Fall liegt ein Betrug vor. Wurde er weder vom Tankwart noch von dessen Mitarbeitern bemerkt, ist regelmäßig von einem versuchten Betrug, nicht aber von einem vollendeten, auszugehen.

Sonntag, 30. September 2012

Interessantes zum Thema "Schöffen"

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Schöffin von der Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen der Besorgnis der Befangenheit auszuschließen ist, wenn sie als Psychologin zu einem früheren Zeitpunkt Angehörige eines Opfers betreut hat und die Tat Gegenstand der früheren Verurteilung war. Das Landgericht München hat entschieden, dass allein die Tatsache, dass der Angeklagte und einer der Schöffen im selben Großbetrieb tätig sind, noch nicht die Besorgnis der Befangenheit begründe. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Mitarbeiter des Großunternehmens als Zeugen in Betracht kommen und vernommen werden müssen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schöffe den Aussagen dieser Zeugen nicht völlig unvoreingenommen gegenüber steht.