Sonntag, 30. September 2012

Interessantes zum Thema "Schöffen"

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Schöffin von der Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen der Besorgnis der Befangenheit auszuschließen ist, wenn sie als Psychologin zu einem früheren Zeitpunkt Angehörige eines Opfers betreut hat und die Tat Gegenstand der früheren Verurteilung war. Das Landgericht München hat entschieden, dass allein die Tatsache, dass der Angeklagte und einer der Schöffen im selben Großbetrieb tätig sind, noch nicht die Besorgnis der Befangenheit begründe. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Mitarbeiter des Großunternehmens als Zeugen in Betracht kommen und vernommen werden müssen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schöffe den Aussagen dieser Zeugen nicht völlig unvoreingenommen gegenüber steht.

Freitag, 21. September 2012

Beschlagnahme eines Facebook-Nutzer-Kontos

Das Amtsgericht Reutlingen hat entschieden, dass gegen den Beschluss zur Beschlagnahme eines Facebook-Nutzer-Kontos wegen des Tatverdachts der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl keine Bedenken bestehen, wenn angenommen werden kann, dass der Tatverdächtige über seinen Facebook-Account mit Zeugen und Tatbeteiligten kommuniziert hat. Voraussetzung sei allerdings, dass alle Nachrichten ausgeschlossen werden, die nicht an ihn gerichtet sind oder offenkundig keinen Bezug zum vorliegenden Strafverfahren haben.