Donnerstag, 25. August 2011

Aktuelles Urteil des Berliner Kammergerichts


Die rot-rote Regierung Berlins hat den Ausstieg aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus beschlossen, damit sollte der Haushalt von milliardenschweren Subventionslasten befreit werden. Diese Sparmaßnahmen sollten über viele Jahre lang eine große Wirkung erzielen. Jetzt hat das Berliner Kammergericht jedoch ein neues Urteil gefällt. Das Urteil gibt vielen Vermietern die Hoffnung, vielleicht einen Teil ihrer Investitionskosten zurück zu bekommen, eben so, wie sie es ursprünglich in Ihren Kostenplänen eingerechnet hatten.

Gegenstand der Urteilssprechung war der landeseigene Liegenschaftsfonds und die Frage, ob er - obwohl er sich an den Kosten nicht mehr beteiligt - den vollen Erbbauzins von den privaten Investoren verlangen darf.

Nach der Entscheidung des Gerichts muss das Land Berlin den Erbbauzins um ca. 50% reduzieren. Für die insgesamt betroffenen ca. 25.000 privaten Wohnungen, die ursprünglich keine Fördermittel mehr erhalten sollten, kann dieses Urteil für das Land Berlin Einnahmeausfälle über die kommenden 15 Jahre hinweg von bis zu 500 Millionen Euro bedeuten.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Was ist ein Bußgeldverfahren?

Das Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird als "Bußgeldverfahren" bezeichnet und im deutschen Recht durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.
 
Die Vorschriften allgemeiner Gesetze wie der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes gelten bis auf wenige Ausnahmen auch für das Bußgeldverfahren.
 
Die aus einem Bußgeldverfahren hervorgehenden Sanktionen können neben einem Bußgeld zwischen fünf und mehreren Millionen Euro auch noch weitere Sanktionen beinhalten. Aus dem Straßenverkehrsrecht ist das Fahrverbot oder der Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eine der bekanntesten zusätzlichen Sanktionen.
 
Ein Bußgeldverfahren kann man ganz grob in drei Abschnitte aufteilen:
  1. Das Vorverfahren - hier wird durch die Verwaltungsbehörde das Delikt mit dem Bußgeldbescheid geahndet.
  2. Das Zwischenverfahren - hier entscheidet die Verwaltungsbehörde selbstständig über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und übergibt den Vorgang ggf. an die Staatsanwaltschaft.
  3. Das gerichtliche Verfahren  - hier wird in erster Instanz durch das Amtsgericht bzw. bei bei Rechtsbeschwerden durch das Oberlandesgericht über die Ordnungswidrigkeit entschieden.
 
Die Verstöße gegen unterschiedlichste Gesetze werden mit dem Bußgeldverfahren von Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Amtsgerichten (Abteilungen für Bußgeldverfahren), Landgerichten (Kammern für Bußgeldverfahren), Oberlandesgerichten sowie vom Bundesgerichtshof (Senate für Bußgeldverfahren) verfolgt. Ein Bußgeldverfahren gegen Kinder ist nicht möglich.
 
In folgenden Gesetzen, Ordnungen oder Wesen sind Bußgeldverfahren möglich: Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Jugendschutzgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, Pass,- Ausweis- und Meldewesen, Ausländerrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Post,- Fernmelde- und Verkehrswesen, Datenschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Wasserrecht, Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Forstwesen, Jagdwesen und Fischereirecht.