Montag, 27. Juni 2011

Was sind Zivilrechtliche Streitigkeiten?

Neben dem einen Teil des deutschen Rechtssystem, dem Strafrecht, gibt es einen zweiten Teil, das Zivilrecht, welches sich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie z.B. Mietstreitigkeiten, Forderungsdurchsetzungen oder Forderungsabwehr beschäftigt.
 
Im Gegensatz zur strafrechtlichen Verfolgung, die mit der Bestrafung des Täters endet, werden im Zivilrecht zwar Urteile gefällt, es findet aber keine Verurteilung statt.
 
Eine andere Bezeichnung des Zivilrechts ist der Begriff "Privatrecht". Bekannte Bereiche des Zivilrechts sind das Personenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht und das Schuldrecht.
 
Somit werden in den verschiedenen zivilrechtlichen Abteilungen wie z.B. Erbstreitigkeiten, Scheidung, Unterhaltsansprüche sowie auch Aufenthaltsrecht von "Trennungs-Kindern".
 
Weitere geläufige Formen des Zivilrechts sind das Eherecht, das Jugendrecht und das Scheidungsrecht - diese Rechte gehören zum Familienrecht.
 
Das Schuldrecht befasst sich mit den Schuldverhältnisse zweier Parteien. Das Sachenrecht betrifft Vermögensrechtliche Dinge und die damit verbundenen Streitigkeiten zweier oder mehrerer Interessensgemeinschaften über bewegliche Gegenstände oder auch z.B. Grundstücken. Meist geht es dabei um die Klärung der Besitzverhältnisse.
 
Über Dinge, die Personen an sich betreffen, entscheidet das Personenrecht.
 
Natürlich gibt es auch beim Zivilrecht mehrere Sonderfälle, die in additionalen Absätzen geregelt sind. Ein Beispiel ist das Handelsrecht oder auch bestimmte Fragen zum Mietrecht oder Arbeitsrecht. Denn die Bemühung des Zivilrechts ist auch in diesem Bereichen durchaus häufig notwendig, z.B. bei Kündigungen und Verträgen Klarheit in allen Punkten über Rechte und Pflichten zu erlangen.

Freitag, 24. Juni 2011

Was ist Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht definiert die Regeln und Vorschriften bei Ortsveränderungen von Personen und Gütern. Und ist für alle Bürger zur Regelung des Straßenverkehrs im täglichen Leben von immenser Bedeutung.
 
Das Recht ist kompliziert, da es nur sehr schwer zu einer einheitlichen Gesetzgebung zusammengefasst werden kann: verschiedenste rechtlichen Vorschriften und Verordnungen müssen nämlich sehr oft im Zusammenspiel mit zivil- und strafrechtlichen Gegebenheiten betrachtet werden. Eine Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen und des privaten Rechts wird versucht.
 
Das öffentliche Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrsverwaltungsrecht, unter das u.a. die Erteilung der Fahrerlaubnis fällt und die auch die Einziehung eines Führerscheins nach einem Gerichtsentscheid ausführt. Ein weiterer Bestandteil des öffentlichen Verkehrsrechts ist das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht - dies regelt die u.a. Ahndungen von Verkehrsstraftaten wie z.B. das Fahren ohne Führerschein oder auch Ordnungswidrigkeiten z.B. beim falsch Parken.
 
Das private Verkehrsrecht befasst sich hauptsächlich mit dem Verkehrshaftungsrecht - beispielsweise dem Schadensersatz-Anspruch nach einem Unfall, der von durch Missachtung der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wird. Das sogenannte Verkehrsvertragsrecht regelt private Unstimmigkeiten, die z.B. beim An- oder Verkauf eines Fahrzeugs auftreten können.
 
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die oben bereits erwähnte Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden als typisches Ordnungsrecht vom Bundesrecht her bestimmt und regeln gebündelt die verschiedenen Rechtsformen. Ebenso werden verschiedenen Behörden mit der Abwicklung der verschiedenen Rechtsfälle betraut: zum Beispiel die Straßenverkehrsbehörde, das von "mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt" bekannte Ordnungsamt sowie natürlich die Staatsanwaltschaft.